28. September 2011
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16:47
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Wenn der Arbeitgeber Ihnen weitere Aufgaben zuweisen will, geht das in diesem Fall schon in die Richtung einer Änderung des Arbeitsvertrages.
Grundsätzlich unterliegt der Arbeitnehmer dem Weisungs- und Direktionsrecht des Arbeitgebers. Das heißt, dass man kleinere Änderungen im Aufgabengebiet hinnehmen muss.
Wenn der Arbeitgeber Ihnen aber noch ein völlig neues und eigenständiges lokales Gebiet zu Ihren bisherigen Aufgaben dazugeben will, kann er das nicht ohne Weiteres machen.
Dann muss der Arbeitsvertrag geändert werden. Eine solche Änderung ist einseitig nicht zulässig und Sie könnten die Zustimmung verweigern.
Der Arbeitgeber kann dies dann nur mit einer Änderungskündigung durchsetzen, wenn dringende betriebliche Gründe dies rechtfertigen würden.
Es ist wohl auch nicht vertretbar, Ihnen ein weiteres komplettes Gebiet aufzudrücken.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und meine Ausführungen helfen Ihnen weiter. Sie können sich gern im Rahmen der Nachfrageoption auf diesem Portal mit mir in Verbindung setzen.
Rechtsanwalt Steffan Schwerin