16. Juni 2021
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23:53
Antwort
vonRechtsanwalt Matthias Richter
Gräfelfinger Str. 97a
81375 München
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Es gehört zu den Nebenpflichten eines Arbeitsverhältnisses, dass der Arbeitnehmer seinem Arbeitgeber nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses die notwendigen Daten zugänglich macht.
2. Auch wenn sich der Arbeitgeber erst nach 6 Wochen meldete, bleibt diese Pflicht bestehen. Es kann dann eventuell ein Mitverschulden des AG vorliegen. Aber die Pflicht besteht dennoch. Insbesondere wenn Sie von Ihrem privaten PC gearbeitet haben.
3. Sie sind verpflichtet, alle Infos und Dateien etc. herauszugeben, die für den AG von Interesse sind und welche sie aufgrund des AV erhalten haben.
4. Wenn Sie nachweisen können, dass Sie beim Verlust der Daten kein Verschulden trifft, dann machen Sie sich auch nicht schadensersatzpflichtig. Dies wird aber schwierig, wenn der AG Sie bereits aufgefordert hat und Sie sich im Verzug befinden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen