26. September 2022
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00:05
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
Hahnstr. 37a
60528 Frankfurt am Main
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Alex-Park-__l108192.html
E-Mail: rabuero24@gmail.com
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Bevor Sie sich zu dem Sachverhalt äußern, sollten Sie von ihrem Arbeitgeber fragt, was und ob Ihnen etwas konkret vorgeworfen wird.
Der Vorfall klingt aus meiner Sicht recht unschuldig.
Sollten Sie sich dann entscheiden, eine Aussage zu treffen, sollten Sie den Vorgang objektiv und Wahrheitsgemäß beschreiben
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt