Antrag auf Versäumnisurteil durch den Beklagte

13. März 2010 19:06 |
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Generelle Themen


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe meinen ehemaliger Arbeitsgeber geklagt. In der
erste Verhandlungstermine, erschein den Beklagte nicht.

Der Richter sagte ich bekommt eine neue Einladung. Diese
bekommt ich leider nicht.

Heute bekomme ich einen Brief wo Steht:
" erschein bei letzmaligem Aufrum 08.03.2010 um 11:30
1. für kläger= niemand
2. für Beklagte= Herr.....
Der Beklagte stellte den Antrag, die Klage durch ein Versäumnisurteil abzuweisen.
Vorgespielt und genehmigt
Es erging folgender
Beschluss:
Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird bestimmt auf
29.03.2010."

Was bedeutet das genau. Bedeutet das, dass ich den Proßess wegen meinen abwesenheit schon verloren habe?
Wie kann ich den Gericht beweisen, dass ich den Brief nicht bekommen habe oder Was kann ich jetzt unternehmen?

Es kann doch nicht sein, dass ich als Kläger nicht zur Termine
erscheine ohne Grund zu geben. Ich habe keine Einladung vom Gericht bekommen. Mein Name steht deutlich in der Briefkasten.

Danke für Ihr Antwort
mfg
Sehr geehrte Fragestellerin,

gerne beantworte ich Ihre Frage.

Das Gericht muss Ihnen nachweisen können, dass Sie ordnungsgemäß geladen worden sind. Üblicherweise wird die Ladung förmlich zugestellt. Wenn das Gericht das versäumt hat und die Post nicht angekommen ist, dann fehlt eine ordnungsgemäße Ladung.

Für Sie ist aber so oder so nichts verloren. Wenn das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweist, wird man Ihnen das Urteil förmlich zustellen. Nach § 59 ArbGG können Sie dann binnen einer Notfrist von einer Woche ab Zustellung Einspruch einlegen. Diesen können Sie damit begründen die Ladung zum 8.3. nicht erhalten zu haben. Darauf kommt es aber zunächst nicht zwingend an, denn der Einspruch gilt immer. Es muss nach Einspruch auf jeden Fall erneut ein neuer Termin angesertzt werden, zu dem Sie natürlich erscheinen müssen. Auf die Frage des Zugangs der Ladung kommt es dann nur an, wenn über die Kosten der Säumnis zu entscheiden ist. Generell rate ich Ihnen aber zu anwaltlicher Hilfe, weil es für Laien schwer ist, die Rechte selbst wahrzunehmen.



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