Sehr geehrte Fragestellerin,
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Das Gericht muss Ihnen nachweisen können, dass Sie ordnungsgemäß geladen worden sind. Üblicherweise wird die Ladung förmlich zugestellt. Wenn das Gericht das versäumt hat und die Post nicht angekommen ist, dann fehlt eine ordnungsgemäße Ladung.
Für Sie ist aber so oder so nichts verloren. Wenn das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweist, wird man Ihnen das Urteil förmlich zustellen. Nach § 59 ArbGG können Sie dann binnen einer Notfrist von einer Woche ab Zustellung Einspruch einlegen. Diesen können Sie damit begründen die Ladung zum 8.3. nicht erhalten zu haben. Darauf kommt es aber zunächst nicht zwingend an, denn der Einspruch gilt immer. Es muss nach Einspruch auf jeden Fall erneut ein neuer Termin angesertzt werden, zu dem Sie natürlich erscheinen müssen. Auf die Frage des Zugangs der Ladung kommt es dann nur an, wenn über die Kosten der Säumnis zu entscheiden ist. Generell rate ich Ihnen aber zu anwaltlicher Hilfe, weil es für Laien schwer ist, die Rechte selbst wahrzunehmen.
gerne beantworte ich Ihre Frage.
Das Gericht muss Ihnen nachweisen können, dass Sie ordnungsgemäß geladen worden sind. Üblicherweise wird die Ladung förmlich zugestellt. Wenn das Gericht das versäumt hat und die Post nicht angekommen ist, dann fehlt eine ordnungsgemäße Ladung.
Für Sie ist aber so oder so nichts verloren. Wenn das Gericht die Klage durch Versäumnisurteil abweist, wird man Ihnen das Urteil förmlich zustellen. Nach § 59 ArbGG können Sie dann binnen einer Notfrist von einer Woche ab Zustellung Einspruch einlegen. Diesen können Sie damit begründen die Ladung zum 8.3. nicht erhalten zu haben. Darauf kommt es aber zunächst nicht zwingend an, denn der Einspruch gilt immer. Es muss nach Einspruch auf jeden Fall erneut ein neuer Termin angesertzt werden, zu dem Sie natürlich erscheinen müssen. Auf die Frage des Zugangs der Ladung kommt es dann nur an, wenn über die Kosten der Säumnis zu entscheiden ist. Generell rate ich Ihnen aber zu anwaltlicher Hilfe, weil es für Laien schwer ist, die Rechte selbst wahrzunehmen.