Ansprüche aus Kauf einer Immobilie

21. März 2025 07:56 |
Preis: 51,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Schönen guten Tag,

Ich bin gerade in Kroatien, habe einen Kredit zum Kauf einer Immobilie in Anspruch genommen. Der Immobilieneigentümer wird meine Mutter sein.

Ich stehe unmittelbar vor der Trennung mit meiner Frau.
Noch leben wir in einem gemeinsamen Haushalt.
Das Trennungsjahr hat noch nicht begonnen.

Jetzt zur eigentlichen Frage:
Kann meine (noch) Frau Eigentumsansprüche für die jetzt gekaufte Wohnung machen. Ich habe den Kredit " nur" auf meinen Namen in Kroatien genommen und bekommen um meiner Mutter eine die Immobilie zu schenken.

Darf ich nach meiner Rückkunft aus Kroatien weiterhin in unsere gemeinsame Wohnung oder sollte ich mir sofort ein Hotel nehmen, bevor ich eine eigene Wohnung gefunden habe

Vielen Dank
21. März 2025 | 08:56

Antwort

von


(2932)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


da Sie nicht Eigentümer der Immobilie sind, kann Ihre Frau auch keine Ansprüche geltend machen.


Eigentumsansprüche könnte die Frau ohnehin nicht erheben. Aber im Rahmen des Zugwinnausgleichsverfahren, das im Rahmen einen Scheidungsverfahrens durchgeführt werden kann, wird die Wohnung, wenn Sie Eigentümer geworden wären, berücksichtigt werden.

Da im Zugwinnausgleichsverfahrens die Vermögenswerte ausgeglichen werden, würde der Wert der Wohnung berücksichtigt werden. Aber auch das kommt eben nicht in Betracht, da Sie nicht Eigentümer geworden sind.


Sie sollten aber nach Ihrer Rückkehr zunächst in die Wohnung zurückkehren. Das allein schon deswegen, weil Sie dann die Möglichkeit haben, Ihre persönlichen Gegenstände bei einem Auszug mitzunehmen. Zudem ist bei Ihrem Auszug auch der Hausrat zu verteilen.


Wenn Sie die Trennung herbeiführen wollen, kann dieses auch zunächst in der Wohnung erfolgen. Dabei ist wichtig, dass dann jeder Ehegatte für sich alleine wirtschaftet.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

(2932)

Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Familienrecht, Zivilrecht, Baurecht, Miet- und Pachtrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119123 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die verständliche Antwort ...
5,0/5,0
sehr gut und umfassend. Sehr ausführliche Antwort. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Danke für die schnelle und umfangreiche Beantwortung meiner Frage ...