2. März 2016
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16:35
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
Aachener Strasse 585
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E-Mail: mail@ra-raab.de
zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Indem Sie die von Ihnen zitierte Vereinbarung unterschrieben haben, haben Sie alle Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis gegen Ihren ehemaligen Arbeitgeber verloren.
2.
Wenn man eine Kündigung erhält, sollte man sich direkt nach dem Erhalt der Kündigung anwaltlich beraten lassen und keinesfalls etwas unterschreiben, da der Laie meist nicht abschätzen kann, welche Tragweite seine Unterschrift hat.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt