Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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die Makler-Provision entsteht nur dann, wenn Sie die Kontaktdaten des Eigentümers und der Immobilie durch den Makler bekommen hätten. In ihrem Fall jedoch hatten Sie zwar den Makler angeschrieben, allerdings auch den Eigentümer, der sodann Ihnen die weiteren Informationen gab. Die Maklerprovision kann aus diesem Grund nicht anfallen, da der mögliche Vertragsschluss über die Informationen des Eigentümers entstanden wäre. Die Maklerprovision entsteht nur dann, wenn Sie die Kontaktdaten des Eigentümers und der Immobilie durch den Makler bekommen haben. In ihrem Fall jedoch hatten sie zwar den Makler angeschrieben, allerdings auch den Eigentümer, der sodann Ihnen die weiteren Informationen gab. Die Maklerprovision kann aus diesem Grund nicht anfallen, da der mögliche Vertragsschluss über die Informationen des Eigentümers gegangen wäre.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei dem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Dr. Hoffmeyer,
zunächst vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Gestatten Sie mir bitte eine Nachfrage zu: "... die Makler-Provision entsteht nur dann, wenn Sie die Kontaktdaten des Eigentümers und der Immobilie durch den Makler bekommen hätten.".
Zustandekommen der Kontaktdaten:
Name des Eigentümers:
- durch das eigene Inserat des Eigentümers am 01.01.
- geht nicht aus Makler-Email-Verkehr und nicht aus dem übersendeten Exposé des Maklers am 02.02. hervor
Adresse des Objektes:
- durch das Übersenden der Bauunterlagen sowie der Liegenschaftskarte (Straße und Lage des Objektes ersichtlich) durch den Eigentümer am 01.01.
- durch das übersendete Exposé des Maklers am 02.02.
- zusätzliche Information:
Die Lokalisierung (Identifizierung der Adresse) des Verkaufsobjektes fand bereits vor der Übersendung der Bauunterlagen vom Eigentümer sowie vor der Zusendung des Exposés vom Makler durch mich (Interessent) über Google Earth statt.
Dies kann indirekt aus dem Email-Verkehr entnommen werden (vgl. meine Nachricht vom 01.01. vor der Zusendung der Bauunterlagen/ Liegenschaftskarte durch den Eigentümer: 01.01.2019 Interessent an den Eigentümer Hallo Frau ..., Ihnen auch ein Frohes Neues Jahr. Vielen Dank für Ihr Angebot. Eigentlich würde ich lieber die Grundrisse vorher sehen. Google Earth kann man die Lage entnehmen. Gehören die Bäume komplett zu Ihrem Grundstück? Ab wann würden Sie die Immobilie übergeben wollen? Parallel zu Ihren Bemühungen wird Ihre Immobilie ebenfalls von einem Makler angeboten. Ich gehe davon aus, dass Sie etwaige Ansprüche eines Maklers vorab abklären. MfG ... ).
Ändert die dargestellte Informationsgewinnung bzgl. Kontaktdaten/ Eigentümer und Immobilie etwas an Ihrer Aussage zur Zahlung deiner Maklerprovision?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen,
Sehr geehrter Fragesteller,
das ändert nichts daran, dass Sie die Daten zur Auffindbarkeit des Objektes bereits auch direkt durch den Eigentümer bekommen hatten
Insofern bleibt es bei den vorherigen Ausführungen, dass keine Zahlungsverpflichtung besteht.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben oder rechtliche Hilfe brauchen sollten, sprechen Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber gerne weitere kostenlose Nachfragen beantworte und sich unsere Kanzlei auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung vollständig angerechnet oder auch erstattet werden, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt