4. Juni 2018
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23:06
Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
Hauptstraße 16 a
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Tel: 04103/9236623
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E-Mail: info@kanzlei-roth.de
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte:
Ihre auf Schadensersatz abzielende Frage kann hier leider nicht abschließend beantwortet werden, da insoweit der Schriftverkehr mit dem Steuerberater als auch schriftliche Unterlagen, aus denen sich die spezifizierte Auffassung des FA ergibt, dass die Voraussetzungen nach § 7 g EStG nicht vorliegen würden, in Augenschein genommen und in rechtlicher Hinsicht geprüft werden muss.
Vielleicht mögen Sie mir hier relevante Dokumente per E-Mail (info@kanzlei-roth.de) überlassen, damit ich meine Ausführungen ergänzen kann.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte. Fragen Sie gerne nach, wenn etwas unklar geblieben ist, damit Sie hier zufrieden aus der Beratung gehen.
Einer positiven Bewertung sehe ich entgehen.
Gerne höre ich von Ihnen.
Mit freundlichen Grüßen
Karlheinz Roth
- Rechtsanwalt und zertifizierter Testamentsvollstrecker -
Rechtsanwalt Karlheinz Roth