13. Dezember 2007
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13:38
Antwort
vonRechtsanwalt Björn Cziersky-Reis
Alt-Moabit 62-63
10555 Berlin
Tel: 030 / 397 492 57
Web: https://www.rechtsanwalt-ausländerrecht.de
E-Mail: kontakt@kanzlei-cziersky.de
Ihre Anfrage beantworte ich Ihnen wie folgt:
Ich rate Ihnen dringend, der Vorladung zur Polizei nicht(!) nachzukommen und zunächst keine Aussage zu machen. Sie sollten aber (aus Höflichkeit) die Polizei von Ihrem geplanten Nichterscheinen informieren.
Sodann sollten Sie so schnell wie möglich einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens, der sich im Strafrecht auskennt, mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Der Anwalt wird zunächst Akteneinsicht beantragen und nach deren Erhalt die Sache ausführlich mit Ihnen besprechen. Erst dann kann entschieden werden, wie Sie sich am besten verhalten.
Aufgrund des von Ihnen geschilderten Sachverhalts würde ich sagen, dass durchaus die Möglichkeit besteht, dass Ihnen die vorgeworfene Tat nicht nachgewiesen werden kann und dass das Strafverfahren deshalb für Sie folgenlos eingestellt werden könnte. Sollte die Aktenlage etwas anderes ergeben, so kann mit einem Rechtsanwalt an Ihrer Seite dennoch eine Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit oder gegen die Erfüllung von Auflagen oder Weisungen angestrebt werden. Sie wären dann nicht vorbestraft.
Ohne Akteneinsicht kann keine seriöse Einschätzung über die im Falle einer Verurteilung zu erwartende Strafe abgegeben werden. Es kommt insb. auch darauf an, ob Sie vorbestraft sind oder nicht Sollten Sie nicht vorbestraft sein, so halte ich wie geschrieben eine Einstellung des Verfahrens für nicht ausgeschlossen. Im Falle einer Verurteilung hätten Sie höchstwahrscheinlich eine Geldstrafe zu erwarten, deren Höhe ohne Akteneinsicht nicht eingeschätzt werden kann.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben. Bei Bedarf können Sie gerne die kostenlose Nachfragemöglichkeit nutzen.
Sollten Sie sich entschließen, zunächst über einen Strafverteidiger Akteneinsicht zu beantragen, so stehe ich Ihnen hierfür gerne zur Verfügung. Sie können sich in diesem Falle jederzeit (telefonisch oder per E-Mail) an meine Kanzlei wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Björn Cziersky-Reis
Rechtsanwalt
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