Anschluß an eine Abwasserleitung in einem Gartengrundstück

| 26. September 2008 15:37 |
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Nachbarschaftsrecht


Unser Grundstück ist von drei Grundstücken eingeschlossen das Mittlere.Der obere Nachbar baute vor ca.10Jahren durch unser Grundstück eine Abwasserleitung die dann durch des Grundstücks des unteren Nachbarn an dessen Abwasserleitung angechlossen wurde.D.h.die Leitungen(ca.120m) sind privat.Vom Abwasserverband haben wir bereits die Zustimmung uns an diese Leitung mit anzubinden.Da unser Grundstück ein Garten-bzw.Wochenendgrundstück ist und in einem Quelleinzugsgebiet liegt wo das Grundwasser besonders geschützt werden muß haben wir uns erst jetzt dazu entschlossen.Sind die Nacharn im Nachhinein berechtigt,uns die Abwasserleitung mit in Rechnung zu stellen und mit welchem Betrag,da wir ein eingeschlossenes Grundstück sind.Wir sind kein Wohnhaus.
Eingrenzung vom Fragesteller
26. September 2008 | 18:42
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

auf Grund des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Gemäß § 19 Abs. 2 NachbarrechtsG Sachsen ist der Eigentümer berechtigt, sein Grundstück an die verlegten Leitungen anzuschließen, wenn diese ausreichen, um die Wasserversorgung oder die Entwässerung beider Grundstücke sicherzustellen. Der Eigentümer kann verlangen, dass die Leitungen so verlegt werden, dass sein Grundstück ebenfalls angeschlossen werden kann; dadurch entstehende Mehrkosten hat er dem Nachbarn zu erstatten.

Mithin besteht für Sie ein Anspruch auf Anschluss an die nachbarliche Leitung.

Eine Beteiligung an den Kosten wäre nur dann angezeigt, wenn den Nachbarn hierdurch Mehrkosten als für den eigenen Anschluss enstanden wären.

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Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei dieser Antwort, basierend auf Ihren Angaben, lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes handelt. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 27. September 2008 | 19:00

Die vorhandene Abwasserleitung liegt durch unser Grundstück der Anschluß erfolgt auf unserem Grundstück,müssen wir die Nachbarn trotzdem um Ihr Einverständnis für unseren Anschluß fragen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 30. September 2008 | 17:13

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

gern beantworte ich Ihre Nachfrage, wenn auch etwas verspäte, wie folgt:

Grundsätzlich gewährt Ihnen § 19 Abs. 2 Satz 1 Nachbarrechtsgesetz Sachsen das Recht, Ihr Grundstück an die verlegten Leitungen anzuschließen, wenn diese ausreichen, um die Wasserversorgung oder die Entwässerung beider Grundstücke sicherzustellen. Sie brauchen Ihren Nachbarn diesbezüglich demnach nicht um sein Einverständnis zu bitten.

Sie sollten im Vorfeld der entsprechenden Arbeiten jedoch sicherstellen, dass die durch Ihr Grundstück verlegten Leitung tatsächlich ausreichend in dem oben genannten Sinne sind.

Bezüglich eines einvernehmlichen nachbarlichen Verhältnisses empfehle ich Ihnen jedoch, mit Ihrem Nachbarn das Gespräch zu suchen und die geplanten Arbeiten mit diesem abzustimmen.

Mit freundlichen Grüßen

Maik Elster
Rechtsanwalt

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