Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können nach § 1628 BGB beim Familiengericht beantragen, dass die Entscheidung über schulische Belange Ihnen übertragen wird. Wenn das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, können Sie Ihre Tochter anschließend wieder am ursprünglichen Gymnasium anmelden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie können nach § 1628 BGB beim Familiengericht beantragen, dass die Entscheidung über schulische Belange Ihnen übertragen wird. Wenn das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, können Sie Ihre Tochter anschließend wieder am ursprünglichen Gymnasium anmelden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen