16. Juli 2008
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12:48
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
Ohechaussee 9
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Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung des Mindesteinsatzes in der gebotenen Kürze wie folgt beantworte.
Sie können zunächst den Steuerberater auffordern, Ihnen diese Rechnung anhand der Steuerberatergebührenordnung zu erläutern.
Sollte hier keine Einigung gefunden werden, so können Sie sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden.
Dort kann eine Prüfung der Gebührenrechnung erfolgen.
Eine Honorarvereinbarung bei Steuerberatern ist möglich und bedarf der schriftlichen Erklärung des Mandanten.Sie ist nur zulässig, um eine höhere Vergütung als die angemessene (also nach Gebührenordnung)festzulegen.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie dem Steuerberater eine Vereinbarung diesbezüglich unterschrieben haben, so sollten Sie eine Kopie anfordern. Liegt eine Vereinbarung vor, so wird der Steuerberater Ihnen dies sicher durch die Kopie beweisen wollen.
Ich hoffe, Ihre Fragen zunächst beantwortet zu haben.
Bitte beachten Sie, dass die Beantwortung der Frage auf Ihren Angaben beruht. Durch Hinzufügen oder Weglassen von Informationen kann sich die rechtliche Bewertung ändern.
Dieses Forum ist nicht geeignet, eine umfassende Beratung durch einen Rechtsanwalt zu ersetzen, sondern soll nur eine erste juristische Tendenz aufzeigen.
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Gerne bin ich Ihnen im Rahmen der Mandatserteilung bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich.
Mit freundlichem Gruß,
Rechtsanwältin Wibke Schöpper.
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Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht