Angebot an Privatpersonen: darf ein Preis ohne MWSt. angeboten werden?

20. Juni 2007 17:14 |
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Vertragsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Darf der Gärtner einen Preis für seine Dienstleistungen anbieten, ohne zu erwähnen, dass die Mehrwertsteuer noch hinzukommt?

Nein, der Gärtner darf das nicht. Laut § 1 Absatz 1, Satz 1 der Preisangabenverordnung muss der Preis, der an Endverbraucher angegeben wird, die Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile beinhalten.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ein Gärtner, mit dem wir das erstemal zusammenarbeiten, hat mündlich (im Beisein von meiner Frau und mir)ein Angebot bei einer Ortsbesichtigung abgegeben (für unser Privatgrundstück). Er nannte einen Preis, erwähnte nichts von der MWST:; für mich war damit klar, dass die MWST. inbegriffen war. Die Rechnung wies aus: Preis zuzüglich MWSt.. Auf unsere telefonische Nachfrage hin sagte er, das sein sein Hauspreis, und die MWSt. würde er nie erwähnen, das sei halt immer so; ist das rechtens? darf er einen Preis für Privatpersonen anbieten, ohne zu erwähnen, dass die MWSt. noch hinzukommt? wie verfahren wir mit der Rechnung?
Mit freundlichem Gruß
J. K.
20. Juni 2007 | 18:55

Antwort

von


(1624)
Hochwaldstraße 16
61231 Bad Nauheim
Tel: 06032/5074509
Web: https://www.rechtsanwalt-schroeter.de
E-Mail: Schroeter@Rechtsanwalt-Schroeter.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:

Soweit der Gärtner der Auffassung ist, dass sein "Hauspreis" ohne MwSt. sei, liegt er falsch. In § 1 Absatz 1, Satz 1 der Preisangabenverordnung heißt es:

Wer Letztverbrauchern gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise Waren oder Leistungen anbietet oder als Anbieter von Waren oder Leistungen gegenüber Letztverbrauchern unter Angabe von Preisen wirbt, hat die Preise anzugeben, die einschließlich der Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile zu zahlen sind (Endpreise).

Insoweit hat der Gärtner den Endpreis anzugeben. Er kann sich nicht darauf berufen, dass sein Hauspreis exklusive Umsatzsteuer sei, da er sonst gegen die Grundsätze der Preisklarheit und Preiswahrheit verstößt.

Sie sollten daher den Gärtner darauf hinweisen und um Übersendung einer korrigierten Rechung bitten, die den Angebotspreis inkl. Umsatzsteuer ausweißt und diese dann bezahlen.

Zudem können Sie den Gärtner auf § 10 Absatz 1 Nr. 1 Preisangabenverordnung hinweisen, wonach er eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn er den Preis entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1 Preise nicht vollständig angibt.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit besten Grüßen

Marcus Schröter
Rechtsanwalt & Immobilienökonom


Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA

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