Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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wenn Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen worden ist, können Sie jederzeit die gerichtliche Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Entziehung beantragen.
Davon sollte jedoch nicht vorschnell Gebrauch gemacht werden, da Sie in diesem Fall Stellung zum Tatvorwurf nehmen müssten, dabei aber Gefahr liefen der Ermittlungsbehörde entweder Tatsachen mitzuteilen, von denen die Ermittlungsbehörde noch keine Kenntnis hat und die Ihnen zum Nachteil gereichen könnten oder durch falsche oder unglücklich formulierte Schilderung der Tatsachen sich in Widerspruch zu den Ermittlungsergebnissen zu setzen.
Daher sollte zunächst Akteneinsicht in die Ermittlungsakte genommen werden um dann ausgehend von den Ermittlungsergebnissen Stellung zu nehmen.
Dazu sollten Sie einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Vertretung beauftragen. Dieser kann Akteneinsicht nehmen und dann die notwendigen Schritte einleiten.
Gerne steht Ihnen unsere Kanzlei dazu zur Verfügung, wobei die von Ihnen hier gezahlte Erstberatungsgebühr angerechnet wird. Auch eine größere örtliche Entfernung steht einer Mandatsübernahme nicht im Wege, da die Kommunikation auch gut über Telefon, EMail, Post und Fax erfolgen kann.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann,
sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
Für Rückfragen nutzen Sie bitte die Möglichkeit der kostenlosen Nachfrage.
Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
Rechtsanwalt
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Fax.: 030 - 293 646 76
frag-einen-anwalt@RA-Bordasch.de
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Und wie stehen meine Chancen auf wieder Erteilung der FE ?
Wie sieht es aus wenn mein Bekannter der gefahren ist heute zur Polizei geht und dort seine Angaben macht ?
Sehr geehrter Fragesteller,
wenn Ihr Bekannter bei der Polizei erklärt er wäre gefahren, hängt die Rückgabe der Fahrerlaubnis zunächst von der Glaubwürdigkeit Ihres Bekannten ab. Ist Ihr Bekannter glaubwürdig steigen Ihre Chancen die Fahrerlaubnis zurück zu erhalten.
Des Weiteren kann die Höhe Ihrer eigenen Alkoholkonzentration und etwaige in Ihrem Blut festgestellte illegale Drogen entscheidungserheblich sein, da auch unter bestimmten Umständen dem Beifahrer die Fahrerlaubnis entzogen werden kann; VGH Bad.-Württ. - 10 K 3224/05.
Letztendlich kann ohne Akteneinsicht keine seriöse Prognose über die Rückgabe der Fahrerlaubnis abgegeben werden.
Sie sollten daher einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit Ihrer Verteidigung beauftragen.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
- Rechtsanwalt -