Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich gehe im folgenden davon aus, dass Sie die Ware retourniert haben, weil Sie von einem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht haben. (Sollte die Rücksendung aus einem anderen Grund erfolgt sein, bitte ich um Mitteilung über die kostenlose Nachfragefunktion.)
Beim Widerruf sind die empfangenen Leistungen unverzüglich zurückzugewähren. Beim Widerruf von Fernabsatzverträgen und Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind, sind empfangene Leistungen spätestens nach 14 Tagen zurückzugewähren.
Der Verbraucher wahrt diese Frist durch die rechtzeitige Absendung der Ware. Der Unternehmer trägt beim Widerruf die Gefahr der Beschädigung oder des Verlusts bei der Rücksendung der Ware (§ 355 Absazu 3 Satz 4 BGB).
Bei einem Verbrauchsgüterkauf kann der Unternehmer die Rückzahlung verweigern, bis er die Waren zurückerhalten hat, oder der Verbraucher nachweist, dass er die Waren abgesandt hat (§ 357 Absatz 4 Satz 1 BGB).
Der Verbraucher muss also lediglich die Ware absenden. Hat er dies getan, trägt der Unternehmer das Risiko (die "Gefahr"), dass die Ware nach der Absendung verloren geht, beschädigt oder gestohlen wird.
Als Verbraucher müssen Sie beim Widerruf also lediglich nachweisen, dass Sie die Ware in ein Paket eingepackt, dieses ausreichend frankiert und zur Post aufgegeben haben. Wenn Sie hierfür zwei Zeugen haben, dürfte das kein Problem sein.
Flaconi oder Klarna sind nicht berechtigt, von Ihnen Zahlung der Ware zu verlangen. Diese gesetzlichen Regelungen dürfen auch nicht durch Verträge oder Allgemeine Geschäftsbedingungen des Unternehmens zum Nachteil des Verbrauchers abgeändert werden (§ 361 Absatz 2 BGB).
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Ich bin dennoch ratlos, was ich jetzt tun soll/kann, denn sowohl die Firma Flaconi als auch Klarna verweigern jeden weiteren Kontakt. Bei Klarna wird die Forderung nach Zahlung erhoben, ich kann dort niemanden erreichen, alle Kontaktoptionen sind gesperrt. Flaconi hat mich bereits vor Wochen aufgefordert, ihnen nicht mehr zu schreiben.
Was raten Sie mir, was kann ich nun konkret tun, um das Problem zu lösen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Fagesteller,
Sie brauchen die Fa. Flaconi nicht zu bezahlen. Für Sie spielt es keine Rolle, ob sich die Firma bei Ihnen meldet.
Klarna hat Vertragsfreiheit und muss Ihnen keine Zahlungsdienste anbieten. Sie müssen dann andere Zahlungsarten wählen, wenn Klarna auf Ihre Mitteilungen nicht reagiert.
Mit freundlichen Grüßen