31. Mai 2024
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15:40
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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hier wäre dringend geboten, Akteneinsicht bei Gericht zu nehmen, um zu sehen, wie es zu einer Abänderung auf Ihren Namen kam.
Wenn Sie nie der Schuldner waren und nie etwas mit dieser Sache zu tun hatten oder etwas bekommen haben, dann wäre hier Zwangsvollstreckungsgegenklage zu erheben.
Dies ist die einzige Möglichkeit dagegen vorzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke