Anfechten eines alten Vollstreckunsbescheides

31. Mai 2024 15:03 |
Preis: 48,00 € |

Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo, ich habe von einem Inkasso Unternehmen ein Schreiben bekommen indem Sie eine hohe Summe von mir fordern. Ebenso liegt ein Vollstreckungsbescheid von 2012 vor. Also bat ich um Zusendung aller unterlagen, da ich mich nicht daran erinnern konnte etwas bei dieser Firma bestellt zu haben oder irgendeine Leistung in Anspruch genommen zu haben. Die unterlagen erreichten mich noch am selben Tag per email. Nun der Vertrag ist auf einen Blick erkennbar vollkommen ungültig! Da ersten nicht mein Name drauf steht, ebensowenig mein Firmenstempel drauf ist und eine schlechte gefälschte Unterschrift auf diesem Dokument zu sehen ist. Kann man das ganze jetzt nachträglich noch anfechten ?? Der Vollstreckungsbescheid ist auch erst auf diesen anderen Namen erstellt worden und dann irgendwann nachträglich auf meinen Namen abgeändert worden.
31. Mai 2024 | 15:40

Antwort

von


(1773)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: ra_wilke@gmx.de
Sehr geehrter Fragesteller,

hier wäre dringend geboten, Akteneinsicht bei Gericht zu nehmen, um zu sehen, wie es zu einer Abänderung auf Ihren Namen kam.

Wenn Sie nie der Schuldner waren und nie etwas mit dieser Sache zu tun hatten oder etwas bekommen haben, dann wäre hier Zwangsvollstreckungsgegenklage zu erheben.

Dies ist die einzige Möglichkeit dagegen vorzugehen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


ANTWORT VON

(1773)

Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963

Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: ra_wilke@gmx.de
RECHTSGEBIETE
Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...