Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Dass die Banken Anzeige erstatten, ist nicht auszuschließen. Sollte der Betreffende allerdings tatsächlich nirgends dauerhaft wohnen, sondern tageweise bei Bekannten leben, halte ich den Tatbestand des Betruges für nicht erfüllt. Das kann anders sein, wenn er länger bei jemandem wohnt, sich aber dort nicht anmeldet, um der Zustellung oder Vollstreckung zu entgehen.
Ein Titel kann aber auch in diesem Fall erwirkt werden. Es besteht die Möglichkeit, die öffentliche Zustellung zu beantragen, wenn der Schuldner nicht auffindbar ist. In diesem Fall werden maßgebliche Schriftsätze, z. B. eine Klage, beim Gericht öffentlich ausgehängt. Nach Ablauf einer vom Gericht zu bestimmenden Frist gilt dann die Zustellung als erfolgt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen aus Wunstorf
Anja Holzapfel
-Rechtsanwältin-