Sehr geehrte Ratsuchende,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Sofern die von Ihnen genannten Altschulden bei Ihrem Stromanbieter tatsächlich bestehen, steht diesem grundsätzlich das Recht zu den Strom abzustellen und Sie als Kundin abzulehnen.
Dabei muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Unter Umständen kann es unverhältnismäßig sein, dass Ihnen mit drei Kindern im Haushalt der Strom abgestellt wird.
Dies könnten Sie allerdings im Zweifel nur in einem Gerichtsverfahren klären.
Sie müssten dann am besten mit anwaltlicher Hilfe mittels einer einstweiligen Verfügung gegen die Stromsperrung vorgehen.
Sie sollten jetzt erst einmal zwei Schritte ergreifen:
Zunächst sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und dort die darlehensweise Übernahme Ihrer Schulden bei dem Stromanbieter beantragen.
Es ist allerdings durchaus möglich dass eine Übernahme dieser Schulden abgelehnt wird.
Als nächstes sollten Sie sich mit allen Unterlagen, die Sie zu den Stromverträgen haben (auch und insbesondere zu den Verträgen aus denen die Altschulden stammen) an einen Anwalt vor Ort wenden. Dafür können bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, so dass Sie für die dortige Beratung lediglich 10,00 € zzgl. MwSt. zahlen müssen.
Dieser Kollege vor Ort kann dann prüfen, ob die Forderungen des Stromanbieters eventuell bereits (zum Teil) verjährt sind und kann außerdem noch einmal Verhandlungen sowohl mit dem Stromanbieter als auch mit dem Sozialamt aufnehmen um eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
Da zur Überprüfung der Forderung zwingend die Einsichtnahme der Unterlagen und die Kenntnis aller genauen Daten erforderlich ist, kann eine genaue Prüfung nur durch einen Kollegen vor Ort erfolgen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich schnell um einen Termin beim Anwalt und beim Sozialamt bemühen, da das Risiko, dass Ihnen der Strom zumindest vorläufig abgestellt wird, sehr groß ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten:
Zunächst einmal weise darauf hin, dass die Beantwortung Ihrer Frage ausschließlich auf Grundlage Ihrer Schilderung erfolgt. Die Antwort dient lediglich einer ersten rechtlichen Einschätzung, die eine persönliche und ausführliche Beratung durch einen Rechtsanwalt in der Regel nicht ersetzen kann.
Das Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben kann möglicherweise eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge haben. Eine endgültige Einschätzung der Rechtslage ist nur nach umfassender Sachverhaltsermittlung möglich.
Sofern die von Ihnen genannten Altschulden bei Ihrem Stromanbieter tatsächlich bestehen, steht diesem grundsätzlich das Recht zu den Strom abzustellen und Sie als Kundin abzulehnen.
Dabei muss allerdings der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Unter Umständen kann es unverhältnismäßig sein, dass Ihnen mit drei Kindern im Haushalt der Strom abgestellt wird.
Dies könnten Sie allerdings im Zweifel nur in einem Gerichtsverfahren klären.
Sie müssten dann am besten mit anwaltlicher Hilfe mittels einer einstweiligen Verfügung gegen die Stromsperrung vorgehen.
Sie sollten jetzt erst einmal zwei Schritte ergreifen:
Zunächst sollten Sie sich an das zuständige Sozialamt wenden und dort die darlehensweise Übernahme Ihrer Schulden bei dem Stromanbieter beantragen.
Es ist allerdings durchaus möglich dass eine Übernahme dieser Schulden abgelehnt wird.
Als nächstes sollten Sie sich mit allen Unterlagen, die Sie zu den Stromverträgen haben (auch und insbesondere zu den Verträgen aus denen die Altschulden stammen) an einen Anwalt vor Ort wenden. Dafür können bei dem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht Beratungshilfe beantragen, so dass Sie für die dortige Beratung lediglich 10,00 € zzgl. MwSt. zahlen müssen.
Dieser Kollege vor Ort kann dann prüfen, ob die Forderungen des Stromanbieters eventuell bereits (zum Teil) verjährt sind und kann außerdem noch einmal Verhandlungen sowohl mit dem Stromanbieter als auch mit dem Sozialamt aufnehmen um eine Lösung für Ihr Problem zu finden.
Da zur Überprüfung der Forderung zwingend die Einsichtnahme der Unterlagen und die Kenntnis aller genauen Daten erforderlich ist, kann eine genaue Prüfung nur durch einen Kollegen vor Ort erfolgen.
Auf jeden Fall sollten Sie sich schnell um einen Termin beim Anwalt und beim Sozialamt bemühen, da das Risiko, dass Ihnen der Strom zumindest vorläufig abgestellt wird, sehr groß ist.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe