16. November 2020
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22:03
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Als Lerntherapeutin sind sind in der BGW pflichtversichert. Für den Gesundheitsdienst und die Wohlfahrtspflege gibt es eine Pflichtversicherung bei der BGW, diese greift auch bei Selbständigen.
Die Beiträge können auch für bis zu vier Jahre rückwirkend erhoben werden.
Deshalb ist in Ihrem Fall nichts gegen die Forderungen der Berufsgenossenschaft einzuwenden.
Mit freundlichen Grüßen