Als Pflegedienst auf Werbeabzocker hereingefallen und vorformulierten Auftrag gefaxt

| 27. Oktober 2010 15:33 |
Preis: 50€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Vertragsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Wir betreiben als gemeinnützige GmbH einen ambulanten Pflegedienst. Unsere noch unerfahrene neue Pflegedienstleitung (PDL) ist auf einen einschlägig bekannten Werbeabzocker hereingefallen, die Regio Reclam s.a.r.L. aus Luxembourg und hat einen per Fax zugesendeten Auftrag für Anzeigen an die Regio Reclam unterschrieben zurück gefaxt. RR hatte die gleiche Masche vor einigen Wochen schon mal versucht, damals hat die alte PDL noch besser aufgepasst.
Folgende Frage(n): Können wir als GmbH oder die Pdl (als Privatperson, denn unterschriftsberechtigt war sie zu diesem Zeitpunkt noch nicht) diesem Vertrag kurzfristig wirksam widersprechen?
Das Fax wurde am 21.10. von uns zurückgeschickt.
Eine Widerspruchsformulierung oder - Frist findet sich auf dem Auftragsfax von RR nicht.
27. Oktober 2010 | 16:59

Antwort

von


(125)
Große Teichstraße 17
18337 Marlow
Tel: 038221-42300
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Ralf-Morwinsky-__l104431.html
E-Mail: kanzlei@anwalt-mv.de
Sehr geehrte Ratsuchenden,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich gerne auf der Grundlage Ihrer Angaben.

Zunächst einmal ist festzustellen, daß Ihre Einrichtung nicht Vertragspartner der Regio Reclam geworden ist, wenn Ihre PDL nicht berechtigt war, Willenserklärungen für Sie abzugeben und Sie auch im Nachhinein diese Erklärung (das unterschriebene Fax) genehmigen. Im Ergebnis wäre Ihre PDL gemäß § 179 Abs. 1 BGB grundsätzlich zur Vertragserfüllung oder zum Schadensersatz verpflichtet.

Vorliegend gehe ich davon aus, daß das Fax das äußere Erscheinungsbild einer Bestätigung der Adressdaten für einen bereits bestehenden Vertrag oder für einen kostenlosen Eintrag vermittelte und sich lediglich „im Kleingedruckten" ein Hinweis darauf findet, daß erst durch die Rückantwort ein Vertrag geschlossen werden soll und zu welchen Kosten. In diesem Fall kann die Erklärung gemäß § 123 Abs. 1 BGB wegen arglistiger Täuschung angefochten werden. Diese Anfechtung kann innerhalb eines Jahres erfolgen, § 124 BGB.
Hilfsweise kann auch eine Anfechtung wegen Irrtums gemäß § 119 BGB erklärt werden. Eine solche muß unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen. Insofern sollte ein entsprechendes Schreiben noch heute oder morgen an die Regio Reclam gefaxt werden.

Eine mögliche Formulierung wäre:
„Hiermit fechte ich einen etwaig durch das Fax vom … zur im Betreff genannten Kundennummer … geschlossenen Vertrag gemäß § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung an.
Hilfsweise erkläre ich gemäß § 119 BGB die Anfechtung wegen Irrtums."

Detaillierte Ausführungen sind hierbei nicht nötig.

Nach meiner Erfahrung besteht nach Erklärung der Anfechtung kein Risiko, von der Regio Reclam erfolgreich in Anspruch genommen zu werden. Wollen Sie sich jedoch die Möglichkeit offenhalten, die mangelnde Vertretungsmacht Ihrer PDL nötigenfalls ins Feld zu führen, so sollte diese ebenfalls die Anfechtung gegenüber der Regio Reclam erklären.

Da das Schreiben der Regio Reclam sich nicht an Verbraucher richtet, besteht auch kein gesetzliches Widerrufsrecht. Eine entsprechende Belehrung ist folgerichtig nicht in dem Fax enthalten.


Rechtsanwalt Ralf Morwinsky

Ergänzung vom Anwalt 28. Oktober 2010 | 10:25
In ein etwaiges Schreiben Ihrer PDL kann weiterhin auch noch unter Hinweis auf die eigene Verbrauchereigenschaft der PDL hilfsweise der Widerruf der Willenserklärung gemäß § 355 BGB erklärt werden.
Ich gehe zwar davon aus, daß ein solches Widerrufsrecht nicht besteht, abschließend geklärt ist diese Frage aber wohl noch nicht.
Bewertung des Fragestellers 28. Oktober 2010 | 11:28

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Danke für die Kompakte und dennoch umfassende Beratung!"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Ralf Morwinsky »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 28. Oktober 2010
5/5.0

Danke für die Kompakte und dennoch umfassende Beratung!


ANTWORT VON

(125)

Große Teichstraße 17
18337 Marlow
Tel: 038221-42300
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Ralf-Morwinsky-__l104431.html
E-Mail: kanzlei@anwalt-mv.de
RECHTSGEBIETE
Vertragsrecht, Straßenverkehrsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht