24. Mai 2025
|
14:10
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
Zehdenicker Str. 16
10119 Berlin
Tel: 030/37003161
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Stefan-Sepp-Lorenz-__l108700.html
E-Mail: stefan.lorenz@steuer-aktiv.de
Sollten Sie dauerhaft nicht mehr in der Lage sein, wenigstens drei Stunden täglich zu arbeiten, ist ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente grundsätzlich sinnvoll. Die Rentenhöhe ist im Moment ähnlich oder sogar leicht höher als die Regelaltersrente, kann sich aber noch verändern, je nachdem, wie lange Sie weitere Beitragszeiten sammeln. Mit Bezug der Erwerbsminderungsrente enden jedoch die weiteren rentensteigernden Beitragsjahre und die Zeit bis zur Regelaltersrente wird mit dem sogenannten Zurechnungszeitfaktor nur auf Basis des bisherigen Durchschnitts weitergeführt. Dies kann zu einer leichten Differenz führen, insbesondere, wenn Sie aktuell höhere Beiträge hätten als der Durchschnitt der Vorkalenderjahre.
Der Antrag auf Schwerbehinderung ist grundsätzlich sehr ratsam, denn mit einem Grad von mindestens 50 genießen Sie Vorteile bei der Kündigung, einen früheren Rentenbeginn mit weniger Abschlägen und eventuell steuerliche Vergünstigungen.
Entscheiden Sie sich für das ALG I, sollten Sie regelmäßig Ihren Gesundheitsstatus überprüfen lassen und im Zweifel auf die Agentur für Arbeit und Ihre Ärzte zugehen, falls sich Ihre Arbeitsfähigkeit ändert. Die Erwerbsminderungsrente empfiehlt sich erst dann, wenn klar ist, dass eine Rückkehr ins Berufsleben nicht mehr realistisch ist, da Sie damit die Möglichkeit auf rentensteigernde Beitragsjahre im Rahmen des ALG I verschenken.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!