Antwort
vonRechtsanwältin Gabriele Lausch
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Fristbeginn ist der Tag nach Unterzeichnung des Vertrages.
Bei Abschluss des Vertrages am 30.07. ist damit Fristbeginn (erster Tag der Frist) der 31.07., der vierzehnte Tag ist der 13.08. - die Frist für einen Widerruf ist also am 13.08. abgelaufen.
Soweit Sie mitteilen, Ihre Eltern seien von einem unverbindlichen Kostenvoranschlag ausgegangen, wird sich dies nach Unterzeichnung des Vertrages kaum beweisen lassen, zumal beide Eltern Vertragspartner sind, also keiner in einem eventuellen gerichtlichen Verfahren als Zeuge für den Gesprächsablauf zur Verfügung stehen könnte.
Nach erster Einschätzung muss hier also von einem wirksamen Vertragsschluss ausgegangen werden, so dass im Falle eines Rücktritts der vereinbarte Schadenersatz zu zahlen wäre.
Ich empfehle Ihnen dennoch, den gesamten Vertrag einem Rechtsanwalt zur genauen Prüfung vorzulegen, da hier lediglich die Frist für den Widerruf geprüft werden kann. Nur bei Vorlage des vollständigen Vertragesínhaltes kann eingeschätzt werden, welche Verpflichtung Ihre Eltern hier tatsächlich trifft, vor allem wäre zu prüfen, welche Leistung denn der Vertragspartner eigentlich erbringen soll.
Hier spielt auch die optische Gestaltung des Vertrages eine Rolle. Offenbar haben weder Ihre Eltern noch Sie erkannt, dass es sich um einen verbindlichen Vertrag handelt.
Gern stehe auch ich Ihnen hier weiterhin zur Verfügung, Kontaktdaten finden Sie in meinem Kanzleiprofil. Bitte beachten Sie, dass hierfür weitere Kosten anfallen. Sollten Sie weitere Hilfe durch mich wünschen, kann ich den hier für die Beratung gezahlten Betrag auf die weiteren Kosten anrechnen.
Dem Herrn, der sich heute Abend bei Ihnen melden wird, teilen Sie mit, dass Sie den Vertrag anwaltlich prüfen lassen und sich dann wieder mit ihm in Verbindung setzen werden.
Mit freundlichem Gruß
Lausch
- Rechtsanwältin -
Hallo Frau Lausch,
das mit dem nachfragen hab ich in der ganzen Aufregung garnicht gesehen.
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vielen Dank für Ihre Antwort auf www.frag-einen-anwalt.de. Ich habe schon befürchtet, das die Firma mit ihrer Meinung zum Fristende recht haben.
Leider haben Sie die Frage zur Finanzierung nicht beantwortet. Was kann uns denn passieren, wenn wir die Finanzierung aus finanziellen Gründen oder ähnliches widerrufen??? Diese wurde erst am 13.08.08 abends unterschrieben.
Der Herr hat immer gesagt "Ohne Finanzierung wird aus dem Bauvorhaben nichts und es hat sich dann damit(ich nehme mal an er meint den Vertrag). Wo kein Geld ist, kann ja auch nicht gebaut werden."
Übrigends das Wort -Vertrag- hat er nicht einmal benutzt.
Ich hatte das erste mal am 13.08.08 nachmittags mit ihm persönlichen Kontakt, und auch dort hat er es vermieden -Vertrag- zu sagen. Er sprach nur von Angebot, Festpreise, was andere Firmen doch für schlechte Arbeit machen, und man könne auch, wenn wir keine Rechnung brauchen, es ohne Mehrwertsteuer machen etc. Ich habe da auch erwähnt das es auch günstigere Firmen gibt, und ich mir bei Zusage der Finanzierung eventuell eine andere Firma nehmen werde, wenn wir uns nicht beim Preis einigen können. Er hat jedesmal abgeblockt und ein anderes Thema angefangen. Er hätte mich doch darauf hinweisen können, das es ein Vertrag ist und das dies der letzte Tag für diese Widerrufsfrist ist, oder nicht??
Sehr geehrter Fragesteller,
zunächst einmal wäre zu prüfen, ob tatsächlich (also auch schriftlich fixiert) der Vertrag über die Dacharbeiten unter dem Vorbehalt der entsprechenden Finanzierung steht. Hierfür ist Einsicht in den Vertrag notwendig. Mündliche Zusagen werden Ihnen keinen Nutzen bringen.
Weiter ist die Frage, ob hinsichtlich der Finanzierung überhaupt ein Widerruf möglich ist, ich bezweifele, dass es sich hierbei um ein Haustürgeschäft mit gesetzlich verankertem Widerrufsrecht handelt. Es müßte also ein Rücktritt vorbehalten worden sein, was recht unüblich wäre. Auch hier ist Einsicht in den Vertrag notwendig.
Ein Rücktritt aus finanziellen Gründen ist nicht möglich, da der Gesetzgeber davon ausgeht, dass finanzielle Möglichkeiten vor Abschluss eines Vertrages geprüft werden. An einen wirksamen Vertrag sind die Parteien also grundsätzlich gebunden.
Der Vertragspartner hat mit dem schriftlich fixierten Widerrufsrecht - von Ihren Eltern unterzeichnet - auf die Fristen hingewiesen, er muss nicht im Rahmen folgender Gespräche nochmals darauf hinweisen.
Daher nochmals der Rat, lassen Sie die Verträge vollständig von einem Rechtsanwalt prüfen, eine abschließende Beurteilung kann im Rahmen dieses Forums nicht erfolgen.
Mit freundlichem Gruß
Lausch
- Rechtsanwältin -