Änderungsklage Kindesunterhalt

15. Juni 2007 12:09 |
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Familienrecht


Hallo,
ich habe eine 10j. uneheliche Tochter und bis zum 31.5.07 einen Kindesunterhalt von 320€ gezahlt. Ich habe im Mai beim Jugendamt einen Herabsetzungsantrag gestellt, der jetzt an die Kindesmutter weitergeleitet wurde, da die Kindesmutter die Beistandschaft des Jugendamtes zum 8.6.07 beendet hat. Seit dem 1.6.07 bekomme ich ALG II und kann nun den Unterhalt nicht mehr zahlen. Ich beabsichtige eine Änderungsklage einzuleiten.
Meine Frage: Was muß ich dafür tun, an wen kann ich mich wenden und was kostet das ?

Vielen Dank für Ihre Bemühungen...
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:

Nach Ihrer Schilderung dürften Sie Beratungshilfe erhalten. Einen Berechtigungsschein und weitere Informationen erhalten Sie bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Amtsgericht. Mit Beratungshilfe ist die außergerichtliche Vertretung (bis auf einen Eigenanteil von 10 Euro) dann für Sie kostenfrei.

Wenden Sie sich mit diesem Schein an einen örtlichen Kollegen.

Dieser kann dann die Voraussetzungen prüfen und ggf. eine Abänderungsklage bei Gericht einreichen. Für diese können Sie Prozesskostenhilfe erhalten, so dass auch dieses Verfahren (zunächst) ohne eigene Kosten abläuft. Details erfragen Sie bitte beim Kollegen.

Ich hoffe, Ihren einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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