26. Januar 2022
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20:40
Antwort
vonRechtsanwalt Arnd-Martin Alpers
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Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:
Eine Begründung der Klageänderung werden Sie m.E. derzeit nicht liefern müssen, wenn das Gericht selbst den Hinweis zur Änderung erteilt hat. Ich würde daher beantragen:
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In dem Rechtsstreit
werde ich aufgrund des gerichtlichen Hinweises nunmehr beantragen,
die Beklagte zu verurteilen, an die Wallet-Adresse des Klägers [Bezeichung der Wallet] 1,3 Bitcoin zu übertragen.
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Aber wenn Sie offenbar PKH-berechtigt sind, lassen Sie das Ganze doch anwaltlich machen, damit keine Fehler passieren, die dann vielleicht nicht mehr korrigiert werden können.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers