16. Januar 2018
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11:26
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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eine Änderung ist nicht notwendig, da die Vollmacht unabhängig der Werte in Kraft tritt. Das ist nur aus statistischen und kostenrechtlichen Gründen erforderlich gewesen.Auch muss die Anschrift nicht geändert werden, da sich Ihre aktuelle Anschrift nachvollziehen lässt über das Melderegister.
Es sind daher keine Änderungen notwendig.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt