5. August 2016
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21:54
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Die Abtretung unterliegt den Paragraphen 398 fortfolgende BGB. Diese regeln deutlich, dass mit Abtretung der Abtretungsempfänger an die Stelle des Abtretenden tritt. Das bedeutet, dass mit der ersten Abtretung die Bank an Ihre Stelle getreten ist, Sie konnten also die Forderung gar nicht an die zweite Firma abtreten.
Streng rechtlich können Sie die zweite Abtretung nicht widerrufen, weil die zweite Abtretung rechtlich unwirksam ist. Daher ist es egal, was die zweite Firma sagt und denkt.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt