9. Februar 2021
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19:55
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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ein solches Stelzenhaus ist keine Nebenanlage geschweige denn ein Bauwerk, bei dem Abstandsgrenzen einzuhalten wären.
Keine Gebäude sind danach bauliche Anlagen, die für erwachsene Menschen keine normalen Eintritts- oder Aufenthaltsmöglichkeiten bieten, wie Silos, ein Kleinzelt, eine Hundehütte oder ein Spielhaus für Kinder; vgl. Urteil VG Neustadt/Wstr
Insofern können Sie es auch an der Grenze bauen, es sei denn, dass es für den Nachbarn unzumutbar ist, dies ist allerdings nur eine absolute Ausnahme.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt