3. September 2024
|
11:08
Antwort
vonRechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Schevenstr. 1 a
01326 Dresden & Köln
Tel: 0351 65 888 350
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Diplom-Kaufmann-Peter-Fricke-__l107664.html
E-Mail: fricke-peter@web.de
die Abschreibung von Immobilien ist bei einer [u]Eigennutzung [/u] leider nicht möglich. Es gibt Ausnahmen zum Beispiel bei § 7 h EStG, die Sanierungsgebiete fördern sollen, das liegt bei Ihnen aber nicht vor.
Nun können Sie zwar Mieteinnahmen veranschlagen, die dann aber in einer Drittbetrachtung den Marktverhältnissen entsprechen müssen. Mit einer symbolischen Miete von 100 Euro ist es damit also nicht getan, so daß man Ihnen dann vom FA die Abschreibung verwehren würde, Sie aber an der Besteuerung auch dieser 100 Euro festhalten würde.
Davon dürften Sie auch nichts haben.
Aus rechnerischer Sicht lohnt sich der Kauf und die Zurverfügungstellung der Wohnung also nicht. Ob Sie dies nun aus Gefälligkeit tun oder auf spätere Wertsteigerungen setzen, steht auf einem anderen Blatt.
Mit besten Grüssen
Fricke
RA
Ergänzung vom Anwalt
3. September 2024 | 16:52
Danke für die Sterne....