Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen, den Betrag für die Mitgliedschaft zu zahlen. Ehegatten können sich bei Geschäften des täglichen Lebens gegenseitig verpflichten. Deswegen ist es auch möglich, dass Ihr Stiefvater auch ohne Unterschrift und Zustimmung Ihrer Mutter diese mit verpflichtet hat.
Hinzukommt, dass Ihre Mutter, wenn auch nur einmalig, Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen hat.
Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung durch den ADAC würden Sie unterliegen und müssten weitere Kosten tragen. Daher empfehle ich Ihnen, zur Vermeidung weiterer unnötiger Kosten die Forderung auszugleichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen, den Betrag für die Mitgliedschaft zu zahlen. Ehegatten können sich bei Geschäften des täglichen Lebens gegenseitig verpflichten. Deswegen ist es auch möglich, dass Ihr Stiefvater auch ohne Unterschrift und Zustimmung Ihrer Mutter diese mit verpflichtet hat.
Hinzukommt, dass Ihre Mutter, wenn auch nur einmalig, Leistungen aus dem Vertrag in Anspruch genommen hat.
Im Falle einer gerichtlichen Geltendmachung der Forderung durch den ADAC würden Sie unterliegen und müssten weitere Kosten tragen. Daher empfehle ich Ihnen, zur Vermeidung weiterer unnötiger Kosten die Forderung auszugleichen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Hauser, LL.M. (Versicherungsrecht)
Rechtsanwalt