Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Krueckemeyer
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.
Der Mieter hat bei Auszug einen Zustand herzustellen, wie er auch bei Einzug bestand. Dies gilt auch für den Pegelstand des Heizöltanks. Weicht die Ist-Anzeige von der Soll-Anzeige ab, so ist dies ein Mangel.
Sie sind also berechtigt vom Mieter zu verlangen den entsprechenden Befüllungsgrad herzustellen. Weigert sich der Mieter können Sie diesen Mangel beseitigen und Ihre tatsächlichen Kosten vom Mieter verlangen.
Dies geht aber nicht über die Nebenkostenabrechnung sondern muss nach Mangelrecht erfolgen. In Ihrem Fall kommt hinzu, dass dieses Recht nach 6 Monaten verjährt (gerechnet ab Auszug). Sie haben folglich juristisch keine Möglichkeit mehr von Ihrem Mieter, Ihren Schäden ersetzt zu erhalten.
Tatsächlich würde ich versuchen es auf dem von Ihnen genannten Wege zu erlangen. Aber durchsetzbar wird dies nicht sein.
Es tut mir leid Ihnen keine für Sie positivere Antwort geben zu können. Sollten Sie Rückfragen haben, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt,
wo im BGB finde ich die relevante Ausführung zum Mangelrecht. Gibt es zu Mangelrecht in Bezug auf Befüllungsgrad Referenzurteile?
Vielen Dank.
Sehr geehrter Fragesteller,
Vielen Dank für die Nachfrage.
Das Mangelrecht ist niedergelegt in den Paragraphen 536 ff. BGB. Hier ist von den Rechten des Mieters die Rede, die Bestimmung eines Mangels erfolgt für den Vermieter analog. Die Verjährungsfrist steht in 548 BGB.
Als Urteile empfehle ich Ihnen "Wiederauffüllung eines während der Mietzeit entleerten Öltanks", LG Kiel, WuM 1986, 277 sowie "Wiederauffüllen eines Öltanks", LG Aachen LG Aachen, Urteil vom 11.07.2008 - 6 S 47/08. Beides zu finden beispielsweise unter openjur.de
Bei weiteren Rückfragen können Sie mich via E-Mail kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Krueckemeyer
Rechtsanwalt