Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich haben Sie bei Auszug aus der Mietsache den früheren Zustand der Mietsache wiederherzustellen. Dazu gehört auch die Wiederauffüllung eines während der Mietzeit entleerten Öltanks (vgl. LG Kiel, WuM 1986, 277).
Wie Sie bereits richtig ausführen, haben Sie den bei Beginn des Mietverhältnisses bestehenden Zustand des Öltanks wiederherzustellen. Da Sie dem nicht nachgekommen sind, hat der Vermieter hat einen Anspruch darauf, dass Sie ihm den Schaden ersetzen, der ihm durch das tatsächliche Wiederauffüllen des Öltanks entstanden wird. Der Vermieter muss Ihnen jedoch die entstandenen Kosten mittels Rechnungsbeleg nachweisen. Er darf sich auch nicht eines besonders teuren Anbieters bedienen, sondern muss marktgerechte Preise mit dem Lieferanten vereinbaren.
Im Ergebnis schulden Sie somit nur den marktüblichen Ölpreis für das Wiederauffüllen. Ich empfehle Ihnen, dem Vermieter zu antworten, dass Sie gegen Rechnungsnachweis die marktüblichen Nachfüllkosten für 600 l Heizöl übernehmen werden.
Keinesfalls schulden Sie dem Vermieter einen fiktiven Ölpreis aus dem Jahr des Einzuges.
Weiterhin sollten Sie prüfen, ob die Forderung des Vermieters nicht bereits verjährt ist.
Nach § 548 BGB verjähren die Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache in sechs Monaten ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mietsache zurückgegeben wird. Darunter fallen auch Vertragsansprüche, die auf Herstellung eines bestimmten Zustands gerichtet sind, wie z.B. das Wiederauffüllen eines Öltanks. (vgl. Urteil des Landgerichts Aachen vom 11.07.2008).
Sind bereits sechs Monate seit Ihrem Auszug verstrichen, wäre die Ansprüche des Vermieters verjährt.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ramona Herrmann
Rechtsanwältin