Abmeldung in Deutschland bei Umzug/Arbeitsaufnahme in China (2 Jahre) sinnvoll?

26. April 2018 19:13 |
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Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich (25 Jahre, ledig) werde zukünftig in China bei einem Tochterunternehmen meines jetzigen Arbeitgebers für zwei Jahre arbeiten.In China habe ich einen lokalen Vertrag und werde dort auch Steuern zahlen und bin privat krankenversichert.
Bei meinem Unternehmen in Deutschland habe ich für die zwei Jahre einen Ruhensvertrag. Das deutsche Unternehmen wird weiterhin die Sozialabgaben für mich tätigen.
In China wird sich in den nächsten zwei Jahren der Großteil meines Lebens abspielen, allerdings werde ich für 2-4 Wochen pro Jahr nach Deutschland zurückkehren, um meine Eltern/Geschwister in Deutschland zu besuchen.

Sollte ich mich in Deutschland nun aus Steuersicht beim Einwohnermeldeamt abmelden oder weiterhin gemeldet bleiben?
Wenn ich weiterhin gemeldet bleiben sollte, gibt es für mich die Möglichkeit mich bei meinen Eltern, quasi im Kinderzimmer, wieder anzumelden. Zählt dies dann als Haupt-, Neben- oder Zweitwohnsitz?

Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.

Mit freundlichen Grüßen
26. April 2018 | 20:42

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Eine Anmeldung ist in Deutschland nicht zwingend notwendig. Wollen Sie eine Steuerpflicht in Deutschland vermeiden, so sollten Sie sich abmelden, aber insbesondere Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben Auf keinen Fall sollten Sie sich wieder bei Ihren Eltern einrichten bzw. dort anmelden. Ein Wohnsitz in Deutschland würde auf jeden Fall zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen, selbst wenn Sie nur ein paar Tagen oder Wochen im Jahr in Deutschland sind. Dieser Zweitwohnsitz reicht bereits aus i.S.d. § 8 AO.

Werden Sie über die lokale Tochter angestellt und von dort aus auch bezahlt, so wären diese Einkünfte nah dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern in China zu versteuern. Werden Sie nur entsendet ist die Situation ein wenig komplizierter.

Eine Aufgabe des Wohnsitzes, wenn Sie also Ihre Wohnung auflösen, macht aus meiner Sicht Sinn. In China droht Ihnen eine geringere Steuerlast. Sie sollten sich daher dann auch abmelden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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