26. April 2018
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20:42
Antwort
vonRechtsanwalt Alex Park
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Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Eine Anmeldung ist in Deutschland nicht zwingend notwendig. Wollen Sie eine Steuerpflicht in Deutschland vermeiden, so sollten Sie sich abmelden, aber insbesondere Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben Auf keinen Fall sollten Sie sich wieder bei Ihren Eltern einrichten bzw. dort anmelden. Ein Wohnsitz in Deutschland würde auf jeden Fall zu einer unbeschränkten Steuerpflicht führen, selbst wenn Sie nur ein paar Tagen oder Wochen im Jahr in Deutschland sind. Dieser Zweitwohnsitz reicht bereits aus i.S.d. § 8 AO.
Werden Sie über die lokale Tochter angestellt und von dort aus auch bezahlt, so wären diese Einkünfte nah dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen beiden Ländern in China zu versteuern. Werden Sie nur entsendet ist die Situation ein wenig komplizierter.
Eine Aufgabe des Wohnsitzes, wenn Sie also Ihre Wohnung auflösen, macht aus meiner Sicht Sinn. In China droht Ihnen eine geringere Steuerlast. Sie sollten sich daher dann auch abmelden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen