Sehr geehrter Fragesteller,
Sie müssen vor allem Ihre Wohnung abmelden bzw. ummelden. Setzen Sie sich diesbezüglich mit dem Einwohnermeldeamt (Ihres Bezirkes) in München in Verbindung. Soweit eine Abmeldung (wenn auch verspätet) erfolgt, sind die Behörden mit der Verhängung von Bußgeldern i.d.R. ohnehin sparsam.
Da Sie in Deutschland derzeit nicht krankenversichert sind, ergeben sich diesbezüglich auch keine Pflichten oder Auswirkungen für Sie.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
Diese Antwort ist vom 09.08.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Folgende Nachfrage:
Ich dachte die neue Krankenversicherungspflicht ab 04/2007 bezieht sich genau auf solche Fälle in denen bisher keine Krankenversicherung bestand. Hat hier eine verspätete Abmeldung nicht zur Folge, dass die Krankenversicherung annimmt ich wäre in Deutschland wohnhaft gewesen und muss deshalb Beiträge nachzahlen ?
Kann ich vor diesem Hintergrund eine Wohnung (zum Beispiel die Adresse meiner Eltern) ohne Nachteile befürchten zu müssen als Zweitwohnsitz anmelden ?
Sehr geehrter Fragesteller,
es ist richtig, dass die z.T. in Kraft getretene Gesundheitsreform die Möglichkeit eröffnet, wieder in eine (neue) Krankenversicherung einzutreten. Wenn Sie dies allerdings nicht wollen, wird auch keine neue Krankenversicherungspflicht entstehen, die für Sie irgendwelche Auswirkungen oder Kosten hat.
Mein Rat daher: Kontaktieren Sie das Meldeamt (wegen Abmeldung Ihrer bisherigen Wohnung; da werden Sie nicht umhinkommen, weil es den Tatsachen entspricht). Um sicher zu gehen, können Sie auch nochmals Ihren letzten Krankenversicherungsträger (z.B. AOK o.a.) kontaktieren, der Ihnen die Auswirkungen der Gesundheitsreform für Ihren invividuellen Fall genau schildern kann. Derartiges kann dieses Portal nicht bieten, da dafür Ihre genaue arbeitsrechtliche und arbeitsvertragliche Situation, Ihr vorheriger Krankenversicherungsschutz usw. eine große Rolle spielen.
MfG
Schneider
Rechtsanwalt