Abmahnung im Urlaub

26. Mai 2008 18:07 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


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Zusammenfassung

Darf der Arbeitgeber mir eine Abmahnung schicken während ich im Urlaub bin?

Ja, die Abmahnung kann auch in der Zeit des Erholungsurlaubes erfolgen, wobei ein einfacher Brief ausreichend ist. Relevant ist allein, dass Ihnen die Abmahnung und der Abmahnungsgrund bekannt gegeben wird.

Guten Tag,

ich bin gestern von meinem Urlaub zurückgekommen und hatte eine Abmahnung von meinem Arbeitgeber im Briefkasten.
Meine Fragen nun:
- darf er mir eine Abmahnung schicken während ich im Urlaub bin?
- die Abmahnung kam in einem normalen Brief, müsste dies nicht per Einschreiben passieren?
- der Brief beinhaltet weder Ort noch Zeit wann ich die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt haben sollte und es werden keine Zeugen genannt, ist das rechtlich so in Ordnung?

Vielen Dank im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen
26. Mai 2008 | 18:10

Antwort

von


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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


die Abmahnung kann auch in der Zeit des Erholungsurlaubes erfolgen, wobei ein einfacher Brief ausreichend ist; relevant ist allein, dass Ihnen die Abmahnung und der Abmahnungsgrund bekannt gegeben wird.

Genau an dem letzten Punkt kann es hier aber scheitern. Zwar müssen keine Zeugen genannt werden, dem Arbeitnehmer muss aber deutlich gemacht werden, welches konkrete Verhalten ihm vorgeworfen wird, da die Abnahmung ja eben die Unterlassung dieses - aus der Sicht des Arbeitgebers bestehenen - vertragswidrigen Verhaltens beinhalten soll.

Wenn der konkrete Vorwurf also nicht deutlich wird, sollten Sie die Abmahnung weitergehend überprüfen lassen, um dann ggfs. entsprechende Schritte einzuleiten.

Sollte aber für Sie der Grund trotz ungenauer Formulierung erkennbar und auch zutreffend sein, sollten Sie dieses Verhalten tunlichst in Zukunft vermeiden.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle


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