22. April 2025
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19:49
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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1. **Schwangerschaft und Abschiebung**: Eine Schwangerschaft allein reicht in der Regel nicht aus, um eine Abschiebung zu verhindern. Allerdings gibt es bestimmte Umstände, unter denen eine Abschiebung ausgesetzt werden kann. Zum Beispiel besteht während der Mutterschutzfrist eine widerlegliche Vermutung, dass eine Schwangere nicht ohne Gesundheitsgefährdung abgeschoben werden kann (VG Oldenburg, Beschluss vom 29.01.2013, 11 B 37/13). Flugabschiebungen ab der 36. Schwangerschaftswoche sind in der Regel unmöglich.
2. **Medizinische Versorgung**: Wenn Ihre Schwangerschaft als Risikoschwangerschaft eingestuft wird oder wenn gesundheitliche Komplikationen auftreten, könnte dies ein Grund sein, die Abschiebung auszusetzen. Es wäre ratsam, sich von einem Facharzt untersuchen zu lassen, um festzustellen, ob eine Gefährdung vorliegt.
3. **Familienrechtliche Aspekte**: Wenn Ihr Kind von einem deutschen Staatsangehörigen ist, könnte dies Auswirkungen auf Ihren Aufenthaltsstatus haben. Das Grundrecht auf Ehe und Familie (Art. 6 GG) könnte in Betracht gezogen werden, um eine Abschiebung zu verhindern oder zu verzögern.
4. **Dublin-III-Verfahren**: Da Ihr Asylantrag aufgrund der Anwesenheit bulgarischer Fingerabdrücke abgelehnt wurde, könnte das Dublin-III-Verfahren zur Anwendung kommen, das regelt, welches EU-Land für Ihren Asylantrag zuständig ist. Es gibt jedoch Ausnahmen, die geprüft werden könnten, insbesondere wenn systemische Mängel im Asylverfahren des zuständigen Landes vorliegen.
Es wäre sehr wichtig, alle ihre medizinischen Optionen zu prüfen!