24. November 2023
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19:53
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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natürlich steht es Ihnen frei selbst eine Anzeige gegen den anonymen Anzeigeerstatter zu stellen und die Polizei wird dann ermitteln müssen.
Zivilrechtliche Ansprüche lassen sich aber erst durchsetzen, wenn der Verleumder gefunden wurde.
Vorher würde ich nicht zu weiteren Schritten raten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke