gerne beantworte ich Ihnen ihre Frage auf der Grundlage des von Ihnen angegebenen Sachveralts wie folgt:
Grundsätzlich ist eine Abfindung bei der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch einen Aufhebungsvertrag Verhandlungssache. Die Höhe der Abfindung ist von vielen verschiedenen Faktoren abhängig, welche im Einzelfall bewertet werden sollte.
Die sog. "Regelabfindung" beträgt 0,5 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr und stellt eine Richtschnur dar.
Vorliegend ist offensichtlich die Ausgangsposition die, dass der Arbeitgeber gerne Personal und Gehälter einsparen möchte, derzeit aber davon ausgeht, dass eine (betriebsbedingte) Kündigung nicht möglich ist, so dass er bereit ist, einen Betrag x zu bezahlen, um Sie für die Zeit bis zu dem vorgesehenen Renteneintritt von der Gehaltsliste streichen zu können.
Wichtig ist, dass Sie ein Angebot des Arbeitgebers sorgsam prüfen (lassen). Sie sollten sich hierbei ausfühlich beraten lassen, um zum eine ihre genaue Verhandlungspostion zu kennen (Höhe der Abfindung) und zum anderen ewaigen Nachteilen mit dem Abschluss eines möglichen Aufhebungsvertrages zu vermeiden ( z.B. Sperrzeit/Ruhen des ALG- Anspruchs).
Sie sollten sich hier in keinem Fall von dem Arbeitgeber zu etwas drängen lassen, sondern sich vielmehr eine aureichende Prüfzeit einräumen lassen.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Gerne stehen wir Ihnen für eine weitergehende Beratung zur Verfügung oder empfehlen Ihnen auch einen Kollegen vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Günthner, zunächst besten Dank für Ihre Antwort.
Zwei Anmerkungen habe ich noch.
1) Wenn ich eine Abfindung annehmen würde, gehe (muss?) in Rente. Arbeitslosigkeit kommt also nicht (gesetzlich?) nicht mehr in Betracht.
2) Die "Regelabfindung" würde in meinem Fall ca. 60.000 € betragen.
Das wird für den AG in keinem Fall ein Thema sein.
Da ich aber ohnehin vor habe, in diesem Jahr zu kündigen und in Rente zu gehen, kommt mir der Vorschlag des AG natürlich "wie gerufen" und möchte keinesfalls den "Bogen überspannen" indem ich zuviel fordere. Ich weiß, es ist für Sie schwer eine Antwort zu geben, aber was würden Sie ca. als angemessen halten.
Nochmals besten Dank für Ihre Antwort.
Mit bestem Gruß
kimyal
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für ihre Nachfrage.
Das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis in die Rente erfasst einen deratig wichtigen Lebensbereich, so dass hier nach meiner Ansicht eine umfassende Beratung erforderlich ist. Insbesondere muss die Frage geklärt sein, ob Sie überhaupt bereits die Möglichkeit haben, frühzeitig in Altersrente ( z.B. Beratung beim deutschen Rentenversicherungsbund), wenn ja mit welchen Abschlägen.
Die Frage nach der Höhe ist in ihrem Fall nicht nur schwer, sondern mit meiner Sachverhaltskenntnis überhaupt nicht zu beantworten. Angemessen ist auch das, was Ihnen am Ende die Rentenabschläge kompensiert und Ihnen ermöglicht, den bisherigen Lebensstandard aufrechtzuerhalten.
Insofern ist es mir nicht möglich im Rahmen dieser Onlineanftage über die Höhe der Abfindung eine weitere Aussage zu treffen.
Mit freundlichen Grüßen
Florian Günthner
Rechtsanwalt