Abbruch einer Beruflichen Reha (Teilhabe am Arbeitsleben)

| 3. Februar 2014 13:13 |
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Beantwortet von

Zusammenfassung

Was kann jemand tun, der nach einer Unterbrechung einer Rehabilitationsmaßnahme aufgrund von gesundheitlichen Problemen, nun keine finanzielle Unterstützung mehr erhält und Schwierigkeiten hat, die Maßnahme fortzusetzen?

Sie sollten darauf drängen, die begonnene Rehabilitationsmaßnahme fortzusetzen und einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern, um dagegen vorzugehen, falls dies abgelehnt wird. Eine weitere Option könnte die Beantragung einer Teilerwerbsminderungsrente sein, allerdings sollte der Ratsuchende sich bewusst sein, dass dies Auswirkungen auf seine spätere Rente haben könnte. Es wird empfohlen, einen Rentenberater zu konsultieren, um die Auswirkungen der Teilerwerbsminderungsrente zu berechnen.

Hallo zusammen,

nachdem ich mitte 2011 von der Krankenkasse ausgesteuert worden bin
habe ich bei der Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg einen Antrag auf
Teilhabe am Arbeitsleben gestellt. Dieser wurde 2 mal abgelehnt. Danach widerspruch
beim Sozialgericht Freiburg gestellt. Die haben einen Gutachten bei einem Arzt in Freiburg
angefordert. Die Rentenversichenrung hat nach Kenntnisnahme des Gutachten
die Teilhabe am Arbeitsleben bewilligt.
In der zwischenzeit bekam ich Arbeitslosengeld I.
Im Oktober 2012 habe ich mit einer Rehavorbereitung im Berufsförderungswerk begonnen.
Im Anschluss die Umschulung zum Fachinformatiker (Systemintegration)
November 2013 ging es mir Psychisch wieder schlechter. Mein Arzt hatte mich dann bis
ende Dezember krankgeschrieben.
das Berufsförderungswerk hat meine Rentenversicherung davon Infomiert und es kam zum Abbruch der Maßnahme zum 25.11.2013.
Ich sollte den Abbruch bestätigen worin auch drin stand das wenn es meine Gesundheit zulässt ich die Rehamaßnahme fortsetzen möchte.
Es hieß ich sollte mich bei der Agentur für Arbeit melden und ein Antrag auf Arbeitslosengeld I stellen.
Da ich von meinem Arzt in der zwischenzeit bis zum 14.02.2014 krankgeschrieben wurde
musste ein ärztliches Gutachten bei der Agentur gemacht werden.
Dieses Gutachten sollte 3 Wochen dauern. Nach 3 Wochen (kurz vor Weihnachten) rief man mich an und teilte mir mit das meine Ärztliche Unterlagen verschollen sind und dadurch noch kein Gutachten gemacht werden konnte. Also neu nachgereicht.
Vor 2 Wochen habe ich Bescheid bekommen das dass Gutachten fertig ist und darin steht das ich mit Einschränkung arbeiten kann. Im bescheid steht das ich anspruch auf
Arbeitslosengeld I bis zum 4.02.2014 habe.

Letzte Woche mit meinem Rehaberater gesprochen das ich die Rehamaßnahme
wieder auf nehmen möchte. Ich sollte mit dem Berufsförderungswerk klären in wie weit eine Wiedereingliederung möglich ist. Ich hätte diese Woche in die nachfolgende Gruppe
einsteigen können. Aber mein Rehaberater hat dem Berufsförderungswerk mittgeteilt das er nicht glaubt das ich wieder Gesund genug bin um die Maßnahme weiter zu machen.

Das eigentliche Problem an der ganzen Sache ist:

Das ich anspruch auf Arbeitslosengeld I nur noch bis zum 4.02.2014 (Morgen) habe.
Arbeitslosengeld II werde ich nicht bekommen da meine Frau arbeitet. Hatten vor ein paar jahren schon einmal gestellt weil es ähnlich bescheiden lief wie jetzt.
Krankengeld bekomme ich auch nicht da es sich um die selbe Erkrankung handelt.

Was kann ich jetzt tun? Erwerbsminderungsrente? Wenn ja was ist der beste Weg?


3. Februar 2014 | 15:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

Sie sollten darauf drängen, dass die begonnene Rehabilitationsmaßnahme fortgeführt wird. Notfalls müssen Sie einen rechtsmittelfähigen Bescheid einfordern um dagegen vorzugehen.

Sollte sich Ihre gesundheitliche Sitution nun soweit gebessert haben, dass Sie wieder an der Maßnahme teilhaben können, ist Ihnen dieses auch zu gewähren.

Sofern Sie ausführen, dass das Gutachten der Agentur für Arbeit zu dem Ergebnis kommt, dass Sie erwerbsfähig sind, wenn auch mit Einschränkungen, sollten Sie sich darauf berufen und auf Fortführung der Maßnahme drängen.

Da Sie nach Ihrer Darstellung auch keine ALG II Leistungen erhalten werden, ist die Wiederaufnahme der Maßnahme das vorrangige Ziel.

Sie können zwar auch Teilerwerbsminderungsrente beantragen. Dabei sollten Sie aber für die Zukunft folgendes bedenken. Eine Teilerbsminderungsrente kann Auswirkungen auf Ihre spätere Rente haben.

Bis zum 60. Lebensjahr werden Ihnen für die spätere Rente sogenannte Zurechnungszeiten angerechnet. Das ist ein durchaus positiver Ansatz. Geplant ist die Erhöhung der Altersgrenze ab dem 01.07.2014 auf 62 Jahre.

Bei einem späteren Bezug kommt es dann in der Regel aber zu einem Rentenabschlag. Dieser kommt dann zum Tragen, wenn vor einem abschlagsfreien Rentenbezug eine Erwerbsminderungsrente bezogen wird. Das ist altersabhängig.

Wenn Sie sich mit dem Gedanken tragen, was durchaus auch zur Sicherung Ihres Lebensunterhaltes notwendig sein kann, sollten Sie sich an einen Rentenberater wenden. Dieser kann dann an Hand Ihrer Erwerbsbiografie die Auswirkungen der Teilerwerbsminderungsrente für Sie berechnen.

Aktuell sollten Sie die Fortführung der Maßnahme beantragen und um einen zügigen Bescheid bitten, damit Rechtsmittel eingelegt werden können, um das Ziel zu erreichen.

Allerdings wird dieses dann einige Zeit im Anspruch nehmen. Für die Übergangszeit müsste dann Ihre Frau Ihren Lebensunterhalt tragen. Das würde auch für die Zeit gelten, wenn Sie Teilwerbsminderungsrente beantragen, allerdings wird diese dann nachgezahlt.

Ich wünsche Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Bewertung des Fragestellers 4. Februar 2014 | 13:24

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