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Diese Antwort ist vom 30.10.2014 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Zunächst geben Sie nicht an, wann diese Versicherung abgeschlossen wurde.
Ich gehe davon aus, dass es sich um ein Produkt handelt, welches unter die neuen Steuerbedingungen seit 2005 fällt.
Ist es vor 2005 abgeschlossen worden, ändert sich wiederum die steuerliche Situation.
Auch geben Sie leider nicht an, um was für ein Produkt es sich genau handelt (Riester, Rürup oder einfach nur fondsgebundene RV).
Somit kann keine eindeutige Aussage zur steuerlichen Situation getroffen werden.
Bitte geben Sie genau an, was für ein Produkt Sie haben und wann es abgeschlossen wurde.
Ich werde dann im Rahmen der Ergänzung dazu Stellung nehmen und Ihnen das Recht der Nachfrage dann über Email gewähren.
Je nach Konstellation zahlen Sie entweder nur Steuern auf den Ertragsanteil, die hälftige Versteuern bis hin zur Rückzahlung der gesamten Steuervergünstigung.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
31.10.2014 | 09:34
Sehr geehrter Anwalt,
es handelt sich um eine Riesterrenten-Versicherung (Volkswohlbund Tarif AFR). Vertragsbeginn war 01.11.2005, der Vertag wurde allerdings schon im Juli 2010 stillgelegt. Bitte um nochmalige Antwort
MfG
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
31.10.2014 | 09:42
Sehr geehrte Ratsuchende,
bei der Riesterrente ist die Antwort einfach.
Wenn Sie den Vertrag kündigen, müssen Sie alle erhaltenen Steuervorteile und Zulagen zurück erstatten.
Bei Kündigung muss der Anbieter der Zulagenstelle eine Meldung machen, die dann die Zulagen von dem Anbieter zurück fordert.
Gleichzeitig erfolgt eine Meldung an das Finanzamt, von wo aus dann die Rückforderung der Steuervorteile vorgenommen wird.
Da sind leider die Regeln bei Riesterverträgen und deshalb sind diese Produkte über Ihre Steueridentifikationsnummer mit den Finanzbehörden verknüpft.
Sollten Sie mit dem Produkt an sich nicht zufrieden sein, können Sie das Guthaben auch in eine andere Anlageform bei einem anderen Anbieter transferieren lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage ist damit verständlich beantwortet.
Mit freundlichen Grüßen
Grübnau-Rieken
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht