Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann aus Titeln immer vollstreckt werden - so die Theorie. Ich habe noch gelernt, dass jeder Titel abgeändert werden muss - zur Not gerichtlich. Die Praxis handhabt das aber anders, viele Gerichte meinen, es reicht, wenn das Jugendamt neu rechnet - streng genommen falsch, aber derzeit herrschende Praxis. Sie müssen sich das aber unbedingt schriftlich geben lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich kann aus Titeln immer vollstreckt werden - so die Theorie. Ich habe noch gelernt, dass jeder Titel abgeändert werden muss - zur Not gerichtlich. Die Praxis handhabt das aber anders, viele Gerichte meinen, es reicht, wenn das Jugendamt neu rechnet - streng genommen falsch, aber derzeit herrschende Praxis. Sie müssen sich das aber unbedingt schriftlich geben lassen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen