Abänderungsklage des Unterhaltstitel oder Vollstreckungsverzicht.

23. März 2022 20:19 |
Preis: 35,00 € |

Familienrecht


Zusammenfassung

Kann ich den Kindesunterhalt während meiner Elternzeit reduzieren?

Wenn sich Ihre finanzielle Situation ändert, zum Beispiel durch Elternzeit und Elterngeld, kann der Kindesunterhalt neu berechnet werden. Theoretisch muss ein bestehender Unterhaltstitel gerichtlich abgeändert werden, aber in der Praxis reicht oft eine Neuberechnung durch das Jugendamt. Dies Neuberechnung sollten Sie sich unbedingt schriftlich bestätigen lassen.

Hallo,
Ich zahle Kindesunterhalt für meinen Sohn (16), der beim Exmann lebt. Titel Jugendamt besteht.
Nun bin ich erneut schwanger. War selbständig und werde mind. Ein Jahr zu Hause bleiben. Elterngeld Basis werden ca. 750 Euro sein. Mein Partner (unverheiratet) hat einen unterhaltspflichtigen Sohn. Verdient 1600 plus 400 Spesen in etwa.
Mein Exmann hat vor kurzem neu geheiratet.

Reicht ein Vollstreckungsverzicht bzw. welche Nachteile hätte dieser. Könnte mein Exmann trotzdem Pfänden. Muss ich den Unterhalt später nachzahlen? Jugendamt meinte sie würden mit Elterngeldbescheid neu berechnen, aber meinem Exmann steht Unterhaltsvorschuss zu? Ist das so, weil er ja neu geheiratet hat?

Oder lieber Abänderungsklage?
Was würde das kosten?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Grundsätzlich kann aus Titeln immer vollstreckt werden - so die Theorie. Ich habe noch gelernt, dass jeder Titel abgeändert werden muss - zur Not gerichtlich. Die Praxis handhabt das aber anders, viele Gerichte meinen, es reicht, wenn das Jugendamt neu rechnet - streng genommen falsch, aber derzeit herrschende Praxis. Sie müssen sich das aber unbedingt schriftlich geben lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...