9. Juli 2010
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16:48
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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die Zeit in der Sie das Fördergeld erhalten wird auf den bestehenden Arbeitslosengeldanspruch angerechnet, sodass Ihnen noch 10 Monate das Arbeitslosengeld I zusteht.
Wenn sie also stattdessen Arbeitslosengeld II beziehen sollten, dann ist der Bescheid rechtswidrig, da Ihnen jetzt noch 10 Monate das Arbeitslosengeld II zusteht.
Sie haben aber außerdem noch die Möglichkeit diesen Gründungszuschuss um 6 Monate zu verlängern.
Wenn Sie noch weitere Fragen haben sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.