11. Juli 2022
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16:31
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Hier ist zu prüfen, was Sie mit "Lotto Niedersachsen" vereinbart haben. Zudem stellt sich die Frage, ob dieses Unternehmen nicht gegen seine Schadenminderungspflicht verstößt, wenn es 23 Kleinbeträge separat anstatt in einer Summe verfolgen lässt und die Gebühren somit nur aus dem Gesamtbetrag geschuldet werden. Daher sollten die Schreiben des Inkassounternehmens geprüft werden und die ggf. überhöhte Forderung zurückgewiesen werden.
Erst in Kenntnis aller Einzelheiten kann beurteilt werden, wie die Sache strafrechtlich einzuschätzen ist. Angesichts des geringen Schadens wäre selbst bei 23 Fällen ggf. noch eine Einstellung wegen Geringfügkeit möglich, etwa gegen Zahlung einer Geldauflage - hier müssten aber auch etwaige Vorstrafen bekannt sein.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt