16. Juni 2025
|
14:17
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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✅ Kurze Antwort: Nein, A1 reicht für die Einbürgerung nicht aus.
Die Einbürgerung erfordert einen Sprachnachweis auf dem Niveau B1 (Gemeinsamer Europäischer Referenzrahmen für Sprachen, GER).
Das ergibt sich aus:
• § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 StAG: „Er verfügt über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache."
• Und konkretisiert durch:
• § 10 StAG i. V. m. § 44a AufenthG
• sowie die Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz (StAR-VwV), Nr. 10.1.6.1:
„Der Sprachnachweis ist in der Regel durch ein Zertifikat Deutsch (B1) nachzuweisen."
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Rückfrage vom Fragesteller
16. Juni 2025 | 14:48
Vielen Dank für Ihre Antwort. Nur zur Klarstellung: Obwohl wir vor der Gesetzesänderung 2005 nach Deutschland gekommen sind?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. Juni 2025 | 15:00
Ja, das gilt trotzdem, da Sie JETZT den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke