Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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zu Ihren Fragen:
Wie kann ich diesen Schaden einklagen?
Mit welchem Risiko ist dies verbunden?
Den Schaden müssten Sie genau beziffern. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie eine Analyse Ihres Steuerberaters vorlegen, der Ihnen dann anhand von Vergleichsmonaten die Einbußen belegen kann. hierbei ist ein Zeitraum der letzten 18 Monate darzulegen, um auch saisonale Schwankungen auszuschließen.
Das ist ein sehr aufwendiges Verfahren, allerdings leider nicht zu ersetzen, da die Klage sonst wegen fehlender Substantiierung abgewiesen werden würde. Auch müssten Sie dann darlegen, dass Sie versucht haben den Schaden zu mindern, wobei dies nach Ihren Ausführungen gegeben war.
Wie hoch wäre der Streitwert anzusetzen?
Der Streitwert ergäbe sich dann aus den Vergleichsberechnungen.
Kennen Sie einen Anwalt, der ähnliche Prozesse mit 1und1 gewonnen hat und wenn ja mit welchem Ergebnis?
Bislang sind mir keine bekannt, allerdings hat meine Kanzlei schon einige Kündigungsprozesse erfolgreich durchgeführt.
Wie sind die Erfolgsaussichten anzusetzen eine angemessene Entschädigung einzuklagen?
Dies hängt maßgeblich von den Werten des Steuerberaters ab und ob diese auch für den "Laien", sprich für den Juristen, nachvollziehbar sind und sich der Ausfall eindeutig aus den Unterlagen erkennen lässt.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,
vielen Dank für Ihre Antworten.
Gibt es keine Möglichkeit mit geringerem Aufwand zu einem Schadensersatz zu kommen.
Z.B. wg. Ausfall von Telefon und Internet auf pauschal 55,- € pro Tag zu klagen ? Der Anschluss ist bei 1und1 nicht als Geschäftsanschluss geführt worden, sondern wahrscheinlich wie der 1. Anschluss als privater Anschluss zu werten.
Und noch zu der vom Anfang noch nicht beantworten Frage: Wie bekomme ich die Kosten zurück, die mir von 1und1 für den 1. Anschluss unrechtmäßig abgebucht wurden, obwohl der schon seit Mai 2014 abgestellt war und trotzdem weiter abgebucht wurde?
mit freundlichem Gruß
Sehr geehrter Fragesteller,
leider ist ein pauschalierter Schadensersatz nicht möglich. Das sind leider dann immer auch die Gründe, warum solche Klagen verloren gehen.
Wenn feststeht, dass die abgeschaltete Nummer von Ihrem Gewerbe gewesen ist und Sie diese nicht gekündigt haben, dann reicht das als Beweis zunächst auch aus.
Die Kosten für den bereits abgeschalteten Anschluss bekommen Sie natürlich entsprechend der Monate zurück, die Sie nicht nutzen konnten. Die Beweisführung ist einfach zu handhaben.
Am Besten noch einmal schriftlich per Einschreiben auffordern und diese in Verzug setzen, sodass auch nachfolgende Anwalts- und Gerichtskosten erstattungsfähig sind.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Über eine ggf. positive Bewertung würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt