14-jähriger in Deutschland, Eltern in Südamerika | Bruder Verantwortung übertragen

28. März 2016 19:19 |
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Generelle Themen


Zusammenfassung

Vollmacht zur Ausübung der elterlichen Sorge.

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bitte um eine Bewertung der folgenden Situation:

Die Familie lebt mit Ausnahme eines Sohnes (siehe unten) derzeit in Paraguay.

Der Vater ist Paraguayer und Deutscher
(Reisepass von der Deutschen Botschaft in Asunción ausgestellt, bis Januar 2019 gültig),

die Mutter ist Paraguayerin,

das jüngste von 4 Kindern ist 14 Jahre und 11 Monate alt und ist ebenfalls Paraguayer und Deutscher
(Reisepass von der Deutschen Botschaft in Asunción ausgestellt, bis Oktober 2021 gültig).

Die Eltern sind miteinander verheiratet. Der Vater spricht kein Englisch und nicht ausreichend Deutsch, die Mutter überhaupt kein Deutsch.

Der 14-jährige Sohn und seine Eltern möchten, dass dieser ab dem Schuljahr 2016/17 in Deutschland zur Schule geht. Keiner hat bisher mehr als drei Monate in Deutschland verbracht (zusammen oder alleine). Der Sohn spricht Deutsch.

Der Vater möchte jetzt mit seinem Sohn nach Deutschland reisen (vermutlich nach Trier), um seinen 14-jährigen Sohn dort einzuschulen. Die Mutter war Ende 2015/Anfang 2016 bereits 90 Tage alleine in Deutschland und wird nicht mitfliegen. In Trier lebt noch das zweite Kind der Familie (ebenfalls Paraguayer und Deutscher, Mitte 20, spricht fließend Deutsch, Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen; verheiratet mit einer Paraguayerin, die ebenfalls mit ihm in Trier lebt).
Der Vater will voraussichtlich nach wenigen Wochen wieder zurück nach Paraguay reisen. Dies steht jedoch noch nicht ganz fest.

Die Eltern möchten, solange ihr 14-jähriger Sohn in Deutschland lebt, dass ihr bereits in Deutschland lebender verheirateter Sohn, die Verantwortung für seinen 14-jährigen Bruder übernehmen kann (auch gegenüber Behörden, Ärzten usw.). Dies entspricht ebenfalls dem Wunsch des 14-jährigen und des bereits in Deutschland lebenden Sohnes.

Die Eltern möchten gerne wissen, wie sie vorgehen müssen, um dies möglich zu machen. Außerdem: Braucht der Vater für die Einschulung des Sohnes ein schriftliches Einverständnis der Mutter? (Falls ja, reicht eine einfache schriftliche Erklärung der Mutter hierfür aus oder ist eine schriftliche Erklärung vor einem Notar in Paraguay notwendig, die dann noch in Paraguay oder Deutschland ins Deutsche übersetzt wird?)
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Die Eltern haben gemeinsam die elterliche Sorge, die, abgesehen von Dingen des täglichen Lebens, auch gemeinsam ausgeübt werden muss.

Die Eltern können Ihren volljährigen Sohn bevollmächtigen die elterliche Sorge für den minderjährigen Bruder auszuüben, solange dieser sich in Deutschland aufhält. Für die Einschulung sollte der Vater eine schriftliche Einverständnis der Mutter mitführen, das er die Einschulung alleine vornehmen darf. Die Vollmacht der Eltern für den Sohn bedarf generell nicht der notariellen Form, ich würde aber dazu raten, damit es in Deutschland keine Probleme gibt, gerade bei Ämtern und Banken. Es reicht eine Beglaubigung, dies kann auch durch die deutsche Botschaft in Paraguay bzw. das deutsche Konsulat erfolgen.

In der Vollmacht für den Sohn sollte einfach aufgenommen werden, dass die Eltern den Sohn bevollmächtigen die elterliche Sorge in vollem Umfang für den Bruder auszüben. Die Vollmacht ist natürlich jederzeit widerruflich.



Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht


Rückfrage vom Fragesteller 28. März 2016 | 20:59

Sehr geehrter Herr Wöhler,

vielen Dank für Ihre Antwort.

Verständnisfragen:

Was genau würde die Deutsche Botschaft in Paraguay dann hinsichtlich der Vollmacht beglaubigen?
Sollte die schriftliche Einverständniserklärung der Mutter zur Einschulung ebenfalls beglaubigt werden?

Vielen Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. März 2016 | 21:27

Sehr geehrter Fragesteller,

danke für die Nachfrage. Wie gesagt würde eigentlich eine einfache Vollmacht der Eltern in Schriftform reichen. Um aber die Akzeptanz zu erhöhen sollten die Unterschriften aber von der Botschaft beglaubigt werden. Es geht also nur um eine Unterschriftsbeglaubigung.

Wenn man diesen Weg geht macht es Sinn auch die Zustimmung zur Einschulung zu beglaubigen.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Wöhler, Rechtsanwalt

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