Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 21 km/h sieht der Bußgeldkatalog entgegen Ihrer Annahme ein Bußgeld in Höhe von "nur" 70,-- € und noch keinen Punkt vor.
Wenn Sie auf dem Foto erkennbar sind, werden Sie auch als Fahrer identifiziert werden können. Sie sollten dann die Fahrereigenschaft einräumen. Den Verstoß müssen Sie nicht einräumen.
Die Beauftragung eines Verteidigers ist aus Sicht eines Rechtsanwalts natürlich immer sinnvoll. Ein Verteidiger nimmt Akteneinsicht und prüft, ob die Messung einwandfrei erfolgt ist.
Falls Sie nicht rechtsschutzversichert sind wären die Kosten eines Verteidigers natürlich höher als das drohende Bußgeld. Die meisten Geschwindigkeitsmessungen erweisen sich als einwandfrei.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Reinhard Moosmann, Rechtsanwalt
Danke für die schnelle Antwort.
Ich habe an mehreren Stellen nachgelesen und überall heisst es, ab 20 km ausserhalb geschlossener Ortschaften gibt es einen Punkt. Zu den "nur" 70 Euro Strafe kommen doch sicher noch Verwaltungsgebühren, so dass ich wohl mit knapp 100 Euro zu rechnen habe. Das Bussgeld stört mich nicht sehr, aber ich würde gerne zweifelsfrei wissen, ob ich sicher keinen Punkt bekomme, dann gebe ich neben der Fahrereigenschaft auch den Verstoss zu und zahle das Bussgeld. Hier ist ausserhalb geschlossener Ortschaft jemand 23 (statt wie bei mir 21 km/h) zu schnell gefahren und hatte auch mit einem Punkt zu rechnen:
http://www.frag-einen-anwalt.de/Geschwindigkeitsuebertretung-23-kmh-__f182754.html
Ist es ganz sicher dass ich keinen Punkt bekomme wenn ich den Verstoss zugebe?
Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne beantworte ich Ihre Nachfrage.
Nach nochmaliger Überprüfung muß ich in der Tat meine Antwort korrrigieren. Ich hatte übersehen, dass der Bußgeldkatalog geändert worden ist, wofür ich um Entschuldigung bitte.
Nach dem aktuellen Bußgeldkatalog ist für eine Geschwindigkeitsüberschreitung außerorts um 21 - 25 km/h ein Bußgeld in Höhe von 80,-- € und 1 Punkt vorgesehen.
Hinzu kommen natürlich noch Verwwaltungsgebühren.
Ob Sie unter diesen Umständen einen Verteidiger beauftragen wollen, müssen sie selbst entscheiden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Moosmann