Antwort
vonRechtsanwalt Reinhard Otto
Karolinenstr. 8
33609 Bielefeld
Tel: 0521/178960
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E-Mail: reinhard-otto-bielefeld@t-online.de
Sie setzen sich am besten zunächst telefonisch mit der Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle Ihres Amtsgerichtes in Verbindung und bringen so den zuständigen GV in Erfahrung.
Mit dem nehmen Sie zweckmäßigerweise zunächst telefonisch Kontakt auf und sprechen das weitere Vorgehen ab.
Das besteht darin, dass Sie ihm das zuzustellende Schriftstück sowie eine Kopie davon übermitteln. Das kann postalisch aber auch direkt an ihn erfolgen.
Der GV wird dann den Inhalt und nach Zustellung auch den Zeitpunkt der Zustellung bescheinigen.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine Anfrage war eventuell nicht hinreichend spezifisch.
Ich habe die Postleitzahl genannt, weil ich mir eine genaue Anleitung erwünschte, an wen ich mich wie wenden muss. Das Wie ist leider klar, scheinbar muss man telefonisch erfolgen.
Doch mir fehlt das an wen. Wünschenswert wäre, dass es ohne telefonische Rücksprache funktioniert, sollte es einen Leitfaden hierfür geben, bitte ich hiermit darum.
Vielen Dank!
Guten Morgen,
76139 ist Karlsruhe. Daher rufen Sie beim Amtsgericht Karlsruhe an, 0721 926-0, lassen sich mit der Gerichtsvollzieher-Verteilungsstelle verbinden und fragen nach dem zuständigen Gerichtsvollzieher.
Das beantwortet dann Ihre Frage nach dem [i]an wen[/i].
Mit freundlichen Grüßen