unberechtigter Schufaeintrag

26. Oktober 2005 21:53 |
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Vertragsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
ein vermeintlicher Freund hat sich im vergangenen Jahr meines Personalausweises sowie EC-Karte bemächtigt und hiermit zwei Handyverträge über T-Mobile abgeschlossen. Da ich selber kaum nachweisen kann, die Verträge nicht unterzeichnet zu haben, hatte ich die Angelegenheit seinerzeitin Kauf genommen. Die T-Mobile GmbH habe ich seinerzeit allerdings darüber in Kenntnis gesetzt, dass mir die entsprechenden Karten der Telefone nicht vorliegen. Ebenfalls wollte ich den Tarif ändern, da mein sog. Freund hier den teuersten gewählt hat. Leider ist die T-Mobile GmbH jedesmal nur bei einem Vertrag tätig gekommen. Dass hier zwei Verträge abgeschlossen wurden, hat sie völlig außer Acht gelassen. Aus diesem Grund bin ich auch den Aufforderungen, die monatlichen Gebühren zu zahlen, nicht nachgekommen, sondern habe stattdessen stets auf meinen Wunsch, den Tarif zu ändern, hingewiesen. Leider kam seitens der T-Mobile GmbH keine Reaktion; außer Mahnungen. Inzwischen wurde der Vertrag komplett durch die T-Mobile GmbH gekündigt und die gesamten, monatlichen Beträge von knapp 500 Euro in einer Summe fällig. Die Forderung wurde an die Rechtsanwaltskanzlei Seiler und Kollegen übergeben, die den Betrag eintreiben soll. Inzwischen hatte ich mich bereits mit der Sturrheit der T-Mobile GmbH abgefunden und die Angelegenheit in Kauf genommen. Auch einem Mahnbescheid, den ich, wie mir die Kanzlei Seiler und Kollegen schrieb, zur Absicherung der Forderung bekommen habe, widersprach ich nicht. Allerdings hat die T-Mobile GmbH nun einen negativen Schufaeintrag veranlasst. Da das Verschulden meiner Ansicht nicht auf meiner Seite liegt, habe ich alle drei Unternehmen, also Schufa, Seiler und Kollegen sowie die T-Mobile GmbH, über den Sachverhalt informiert und aufgefordert, den genannten Eintrag umgehend zu löschen. Weiterhin habe ich Schadenersatzforderungen angedroht, da ich durch den negativen Eintrag meine Kreditlinie bei meiner Hausbank derart gekürzt bekommen habe, dass ich einen gebuchten und bereits bezahlten Urlaub nicht antreten kann. Zudem habe ich im nachhinein festgestellt, dass die T-Mobile GmbH einen gezahlten Betrag in Höhe von € 100,00 nicht verbucht hat. Auch dies habe ich mitgeteilt (mit Kopie des Einzahlungsbeleges). Ebenfalls natürlich, dass ich einem eventuellen Vollstreckungsbescheid widersprechen werde. Hinzufügen möchte ich, dass ich vor der negativen Eintragung und nach Erhalt eines Schreibens durch die genannte Kanzlei auch wieder Euro 100 gezahlt habe. Leider habe ich sowohl von Seiler und Kollegen als auch von der T-Mobile GmbH bis heute nichts gehört. Lediglich die Schufa hat mir den Eingang meiner Nachricht bestätigt und eine Prüfung zugesagt, die aber einige Tage in Anspruch nimmt. Wie muß ich mich weiter verhalten und welche Möglichkeiten habe ich, den negativen Eintrag in den Schufadaten schnellstmöglich löschen zu lassen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben wie folgt beantworten:

Richtiger Ansprechpartner dürfte hier die T-Com sein.

Die Schufa löscht Einträge nach Ablauf der Löschungsfrist.

Entfernt werden die Eintragungen über nicht vertragsgemäß abgewickelte Geschäfte einschließlich deren Erledigung zum Ende des dritten Kalenderjahres ab dem Jahr der Aufzeichnung; titulierte Forderungen (Urteile, Vollstreckungsbescheide)
bleiben bis zu ihrer Erledigung gespeichert und werden drei Jahre nach der Rückzahlung entfernt,

Diese Voraussetzung dürfte hier nicht erfüllt sein.

Weiterhin löscht die Schufa zu Unrecht erfolgte Einträge. Dies funktioniert dann, wenn die Forderung bei der Eintragung bereits getilgt war. Hier wird die Schufa erfahrungsgemäß selbst tätig und entfernt nach Vorlage entsprechender Nachweise den Eintrag. Der Anspruch folgt hinsichtlich der falschen Daten aus § 35 BDSG.

Aber auch dies dürfte bei Ihnen nicht vorliegen.

Denn nach der summarischen Einschätzung ist der Eintrag rechtmäßig erfolgt.

Eingetragen werden kann vom bestehenden Vertrag abweichendes Zahlungsverhalten bei Forderungen, die fällig, angemahnt und nicht bestritten sind,

Nach Ihrer Schilderung waren diese Voraussetzungen erfüllt, denn Sie haben teilweise die Kosten gezahlt und keine Einwendungen gegen die Forderung erhoben. Damit war der Eintrag berechtigt.

Sie haben aber die Möglichkeit, diesen vom Schufa-Partner wieder löschen zu lassen. Hierfür haben Sie bereits richtig gehandelt. Ansonsten sind Ihre rechtlichen Möglichkeiten eher beschränkt.

Ich bedauere Ihnen hier keine bessere Nachricht geben zu können. Da hier nur eine summarische Prüfung erfolgt sollten Sie – auch im Hinblick auf die Rechtsverteidigung gegen den Vollstreckungsbescheid – einen Kollegen vor Ort aufsuchen und sich weiter vertreten lassen.

Ich hoffe, Ihre Frage umfassend und zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


Stefan Steininger
Rechtsanwalt

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