Sehr geehrte Ratsuchende,
wenn Sie tatsächlich keinerlei Absprachen über die Miete getroffen haben und es zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund klar war, dass sie mietfrei bei ihm wohnen durften, können Sie einem eventuellen Mahnbescheid wahrscheinlich mit Gelassenheit entgegen sehen.
Allerdings verbleibt dabei ein prozessuales Restrisiko. Wenn Sie keinerlei schriftliche Vereinbarung getroffen haben, spricht nämlich die Tatsache, dass Sie Nebenkosten gezahlt haben für den Abschluss eines mündlichen Mietvertrages. In einem eventuellen Prozess müsste ihr Ex-Freund nämlich darlegen und beweisen, dass ein mündliches Mietverhältnis geschlossen wurde. Meines Erachtens reicht allein die Tatsache, dass Sie sich an den Nebenkosten beteiligt haben jedoch für einen vollen Beweis dafür, dass volle Miete von Ihnen geschuldet wurde nicht aus.
Sollte das Gericht das anders sehen, müssten Sie in einem Prozeß dann allerdings darlegen und beweisen, dass zwischen ihnen beiden vereinbart war, dass Sie mietfrei bei ihrem Ex-Freund wohnen durften. Dies ist natürlich schwierig, da sie keinerlei schriftliche Unterlagen darüber haben. Hier können Sie nur mit Zeugen arbeiten, die ggf. bestätigen können, dass Sie mietfrei dort wohnen durften. Als Zeugen kommen grundsätzlich alle Personen in Betracht die zu diesem Thema substantiiert Auskunft geben können. Dies können zum Beispiel auch Verwandte oder Freunde von Ihnen sein.
Allerdings spricht bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt viel dafür, dass es sich um eine Retourkutsche von ihrem Ex-Freund handelt. Dieser will Ihnen tatsächlich wahrscheinlich nur die bevorstehende Hochzeit verderben.
Wegen der oben beschriebenen unklaren Beweissituation fällt mir eine genaue Prognose des Ausgangs eines evtl. Verfahrens naturgemäß schwer. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid eintreffen, sollten Sie deshalb unverzüglich einen Anwalt aufsuchen und die Angelegenheit mit ihm im Detail durchsprechen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid 2 Wochen beträgt. Diese sollten Sie auf keinen Fall verstreichen lassen.
Für Rücksprachen stehe ich zur Verfügung. Ich hoffe Ihnen zunächst eine Orientierung verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Zywicki
Rechtsanwalt
wenn Sie tatsächlich keinerlei Absprachen über die Miete getroffen haben und es zwischen Ihnen und Ihrem Ex-Freund klar war, dass sie mietfrei bei ihm wohnen durften, können Sie einem eventuellen Mahnbescheid wahrscheinlich mit Gelassenheit entgegen sehen.
Allerdings verbleibt dabei ein prozessuales Restrisiko. Wenn Sie keinerlei schriftliche Vereinbarung getroffen haben, spricht nämlich die Tatsache, dass Sie Nebenkosten gezahlt haben für den Abschluss eines mündlichen Mietvertrages. In einem eventuellen Prozess müsste ihr Ex-Freund nämlich darlegen und beweisen, dass ein mündliches Mietverhältnis geschlossen wurde. Meines Erachtens reicht allein die Tatsache, dass Sie sich an den Nebenkosten beteiligt haben jedoch für einen vollen Beweis dafür, dass volle Miete von Ihnen geschuldet wurde nicht aus.
Sollte das Gericht das anders sehen, müssten Sie in einem Prozeß dann allerdings darlegen und beweisen, dass zwischen ihnen beiden vereinbart war, dass Sie mietfrei bei ihrem Ex-Freund wohnen durften. Dies ist natürlich schwierig, da sie keinerlei schriftliche Unterlagen darüber haben. Hier können Sie nur mit Zeugen arbeiten, die ggf. bestätigen können, dass Sie mietfrei dort wohnen durften. Als Zeugen kommen grundsätzlich alle Personen in Betracht die zu diesem Thema substantiiert Auskunft geben können. Dies können zum Beispiel auch Verwandte oder Freunde von Ihnen sein.
Allerdings spricht bei dem von Ihnen vorgetragenen Sachverhalt viel dafür, dass es sich um eine Retourkutsche von ihrem Ex-Freund handelt. Dieser will Ihnen tatsächlich wahrscheinlich nur die bevorstehende Hochzeit verderben.
Wegen der oben beschriebenen unklaren Beweissituation fällt mir eine genaue Prognose des Ausgangs eines evtl. Verfahrens naturgemäß schwer. Sollte tatsächlich ein Mahnbescheid eintreffen, sollten Sie deshalb unverzüglich einen Anwalt aufsuchen und die Angelegenheit mit ihm im Detail durchsprechen. Bedenken Sie bitte auch, dass die Frist für die Einlegung eines Widerspruchs gegen einen Mahnbescheid 2 Wochen beträgt. Diese sollten Sie auf keinen Fall verstreichen lassen.
Für Rücksprachen stehe ich zur Verfügung. Ich hoffe Ihnen zunächst eine Orientierung verschafft zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Zywicki
Rechtsanwalt