2. Juni 2020
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01:08
Antwort
vonRechtsanwalt Fabian Fricke
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aufgrund des Brexits ist es für Sie empfehlenswert nunmehr in die Steuerklasse I zu wechseln.
Die Steuerklasse I ist die Klasse für alleinstehende Arbeitnehmer (ledige, dauernd getrennt lebende, geschiedene und verwitwete Arbeitnehmer).
Darunter fallen auch Arbeitnehmer, deren Ehegatte bzw. Lebenspartner im Ausland wohnen, wenn es sich nicht um EU-Staaten handelt. Aufgrund des Brexits ist Großbritannien mittlerweile als Drittstaat einzustufen.
Sie sollten daher beim Finanzamt den Wechsel in Steuerklasse I beantragen.
Mit freundlichen Grüßen und Alles Gute für die kommende Woche,
RA Fabian Fricke
Rückfrage vom Fragesteller
2. Juni 2020 | 12:57
Ich habe die Steuerklasse nicht geändert. jemand hat es geändert. wer ändert diese Steuerklasse.?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
2. Juni 2020 | 14:21
Sehr geehrter Fragesteller,
teilweise erfolgt eine Einstufung automatisch durch das Finanzamt, z.B. weil dieses von dem Wegzug Ihrer Ehefrau erfahren hat.
Für Sie ist wichtig, dass Sie selbst jetzt die Steuerklasse I beantragen müssen. In der Regel reicht ein einfacher Brief an das Finanzamt.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke